Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.109
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- 430 -
gemäß Geschäftsordnung des Innsbrucker
Gemeinderates unterstützt
50.2
GfGR/62/2018
Nutzungszeiten der Sodexo Karte
für MitarbeiterInnen (FPÖ)
GR Lassenberger: Ich stelle folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
In Dienststellen des Stadtmagistrats
derzeit gültige Dienstanweisungen,
welche die Nutzungszeit der SodexoChipkarten (Restaurantpässe) beschränken, werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
2.
In Dienststellen des Stadtmagistrats
derzeit gültige Dienstanweisungen,
welche es MitarbeiterInnen untersagen,
in Arbeitspausen Gastronomiebetriebe
in Dienst/Arbeitsbekleidung aufzusuchen, werden mit sofortiger Wirkung
aufgehoben.
3.
Der Nutzungszeitraum der SodexoChipkarten (Restaurantpässe) wird für
alle Dienststellen des Stadtmagistrats
einheitlich mit 09.00 Uhr bis 22.00 Uhr
festgelegt. Dieser Zeitraum gilt jeweils
für alle Tage, an denen eine Arbeitsleistung im Auftrag des Dienstgebers
zu verrichten ist.
Dengg, Federspiel, Kurz und Lassenberger,
alle eigenhändig
Städtische Mitarbeiter verfügen über Chipkarten des Unternehmens Sodexo im Bankomatkartenformat, mit denen ein vergünstigter Bezug von Lebensmitteln bzw. Mahlzeiten (€ 4,40 pro Tag) in ausgewählten
Gastronomie-und Handelsunternehmen
(http://m.sodexobenefits.atloeffentlicherdienstlrestaurant-pass) ermöglicht wird.
Derzeit gelten in verschiedenen Dienststellen des Stadtmagistrats nach Aussagen von
Mitarbeitern unterschiedliche Zeiträume, in
denen die Chipkarten genutzt werden dürfen, so z.B. in einer Dienststelle nur zwischen 12:00 und 13:30 Uhr, in einer anderen hingegen von 12:00 bis nach 23:00 Uhr.
Offenbar besteht hinsichtlich dieser Nutzungszeiträume eine Dienstanweisung.
Ebenso besteht offenbar eine DienstanweiGR-Sitzung 12.07.2018
sung, der zu folge sich Mitarbeiter vor einem Restaurantbesuch umziehen müssen,
weil ein Aufenthalt in Arbeitskleidung unerwünscht sei. Dienstanweisungen dieser Art
sind sachlich nicht nachvollziehbar und unnötig. Die städtische Verwaltung wird durch
sie weder effizienter, noch kostengünstiger.
Vielmehr sind solche Anweisungen schikanös und im täglichen Arbeitsablauf hinderlich, weil eine situations-und tätigkeitsangepasste Einnahme von Mahlzeiten unterbunden wird. Arbeiter mit Früh-oder Spätschichten fallen zudem gänzlich um die Vorteile
der Chipkarte um.
Eine einheitliche Regelung mit einem großzügigen Nutzungszeitraum von 09:00 Uhr
bis 22:00 Uhr für die Inanspruchnahme der
Chipkarte erscheint daher geboten da in
anderen Unternehmen mit städtischer Beteiligung (z.B. IKB AG) ist eine Einlösung etwa
bereits ab 09:00 Uhr erlaubt. Die Begründung für die derzeitige Regelung, es sei
eine andere Festlegung der Nutzungszeiträume abrechnungstechnisch gar nicht
möglich, ist als fadenscheinig und nicht den
Tatsachen entsprechend zurückzuweisen.
50.3
GfGR/65/2018
Gratisparken Tivoli (GERECHT)
GR Depaoli: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge
beschließen, den Bürgermeister der Stadt
Innsbruck und die Stadtregierung zu beauftragen, eine unbürokratische politische Lösung zu finden, dahingehend - den Badegästen des Freischwimmbades Tivoli für
den Rest der Badesasion 2018 kostenloses
Parken für den Zeitraum ihres Besuches,
nach dem Vorbild "Gratisparken für Badegäste des Baggersees Roßau", zu ermöglichen.
Depaoli, eigenhändig
Obwohl die Eintrittspreise des Freischwimmbades Tivoli im Verhältnis zu den
Eintrittspreisen gegenüber den Eintrittspreisen beim Baggersee Roßau unverhältnismäßig höher sind, müssen die Badegäste
des Freischwimmbades Tivoli zusätzlich
fürs Parken bezahlen.
Schon der Vergleich der Eintrittspreise, insbesondere der Preise für Saisonkarten lässt