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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.112

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- 433 -

lungen, die sich nur damit beschäftigen, bei
Bauausschreibungen Punkte zu finden, bei
denen die Baufirma einhaken kann, um hinterher höhere Beträge in Rechnung zu stellen.
Ich habe es selbst als Landtagsabgeordneter erlebt. Beim Bericht des Landesrechnungshofes zum Thema ClaimManagement und Anti-Claim-Management
war folgende Empfehlung dabei: "Die öffentliche Hand möge bei großen Bauaufträgen
ein Anti-Claim-Management einrichten."
Also Leute suchen, die darauf spezialisiert
sind, diesen Claim-ManagerInnen etwas
entgegenzusetzen.
Das ist eine sehr professionelle Vorgangsweise, da dadurch keine überhöhten Baurechnungen gestellt werden können. Ein
solcher Anti-Claim-Manager ist
RA Dr. Schöpf. Sein Bericht hat Folgendes
gezeigt. Dies möchte ich noch kurz darlegen.
An sich hat die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKB) eine starke Ausgangsposition und zwar deshalb, weil die
Ausschreibung sehr klar und strikt formuliert
wurde. Unzweideutig war, dass sich die
AnbieterInnen diesen Kriterien unterwerfen
müssen.
Dann kamen die Angebote zu uns und danach die Umsetzung im Bau. Jetzt geht es
um die Frage, wie mit diesen überhöhten
Baurechnungen umzugehen ist. Korrelieren
diese mit der Ausschreibung? Was wurde
tatsächlich in Auftrag gegeben und was
nicht? Wer war auftragsbefugt und wer
nicht? Es wird ein spannender Prozess.
Es wird eine Prüfkette geben, wo im Zusammenwirken zwischen RA Dr. Schöpf,
der örtlichen Bauaufsicht und den Geschäftsführern betrachtet wird, welche
Rechnungen hier in welcher Höhe tatsächlich beglichen werden. Das bedeutet, es
wird RechnungsprüferInnen geben, die von
der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
(PKB) selbst bestellt sind, um die Fakturen
zu prüfen.
Aber bevor gezahlt wird, wird RA Dr. Schöpf
nochmals die Plausibilität der Rechnungen
überprüfen. Damit wollen wir erreichen,
dass nur das bezahlt werden muss, was in
der Ausschreibung vorgegeben wurde bzw.
wenn Mehrleistungen erbracht wurden,
GR-Sitzung 12.07.2018

steht die Frage im Raum, ob diese de facto
beauftragt wurden. Liegen Kostenkalkulationen dafür vor? Alles so, wie nach ÖNORM
B2110 zu verfahren ist.
Das ist mein Zwischenbericht, damit Ihr
Bescheid wisst, wie das weitere Prozedere
aussieht. Ansonsten kommen wir nun zu
weiteren Wortmeldungen bzw. zur Abstimmung.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
GR Wanker: Ich möchte mich um diese
Uhrzeit kurzhalten. Nach den Ausführungen
von Herrn Bürgermeister stelle ich den Antrag
auf Zuweisung zur selbständigen Erledigung zum Stadtsenat.
GR Mag. Anzengruber, BSc: Ergänzend
kann noch erwähnt werden, dass die Patscherkofelbahn laut der ÖNORM von der
Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH überprüft wird
mit dem gleichen Vorhaben wie
RA Dr. Schöpf. Somit haben wir eine doppelte Prüfung. Ich denke, dass dies sehr gut
ist und dass wir die Besten dabeihaben.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Seidl und Mitunterzeichnerin eingebrachte dringende Antrag
(Seite 431) wird dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen.
52.

Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates
vom 14.06.2018

52.1

GfGR/38/2018
Zur Sichtbarkeit von LGBTIQ*
(GR Onay)

GR Onay: Ein Punkt wurde bereits umgesetzt und dafür danke ich dem Stadtsenat.
Die anderen Punkte sprechen für sich. Es
gibt eine Diskriminierung in diesem Bereich.
Herzlichen Dank an Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer für die bisherigen gesetzten Meilensteine.
In den letzten sechs Jahren gab es eine
sehr positive Entwicklung. Im Arbeits-