Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.142

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39. Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte die Auftragsvergabe?

zwischen Kostenschätzung und vorläufiger Endabrechnung besteht?

40. Eine externe Firma wurde mit dem
Controlling des Patscherkofelbahnprojektes beauftragt. Wurde diese Leistung ausgeschrieben?

56. Die Planungskosten und die Generalplanerkosten wurden mit € 5,4 Mio.
eingeschätzt und mit € 6,7 Mio. vergeben, was eine Kostenüberschreitung
für den Steuerzahler von € 1,3 Mio. bedeutet. Woraus setzen sich diese
Mehrkosten von plus 24% im Verhältnis
zur Kosteneinschätzung zusammen?

41. Wenn ja, wann und nach welchen Kriterien erfolgte die Auftragsvergabe?
42. Wenn nein, warum nicht?
43. Mit welchen Aufgaben und Informationspflichten an den Auftraggeber wurde diese Firma betraut?
44. Warum war auch für das externe Controlling eine Baukostenüberschreitung
noch im Frühjahr 2018 nicht absehbar?
45. Verfügte das externe Controlling über
alle Unterlagen? Baubuch
46. Wurde ein Baubuch geführt?
47. Wenn ja, wer war für die Eintragungen
und Unterzeichnungen verantwortlich?
48. Wenn nein, warum nicht?
49. Wurden die Einträge in das Baubuch
dem Auftraggeber zur lnformation und
Entscheidungsfindung vorgelegt?
50. Wenn ja, wann?
51. Wenn nein, warum nicht?
52. Verstehen sich die Beträge in den Unterlagen, die dem Gemeinderat zur
Verfügung gestellt wurden inklusive
oder exklusive Umsatzsteuer?
53. Wenn exklusive Umsatzsteuer, warum?
54. Wie ist die Kostensteigerung von
€ 33,5 Mio. aus dem Gemeinderatsbeschluss vom 30.10.2015 (€ 34,3 Mio. € 0,8 Mio. (Rodelbahn Punkt 4,5) =
€ 33,S Mio. ohne Baunebenkosten) auf
€ 49,2 Mio. aus dem Schreiben der
Stadt Innsbruck vom 8.6.2018 erklärbar?
55. Wie erklären sich nach erfolgter 38%
Kostenüberschreitung zwischen der
Kostenschätzung bis zur Vergabe die
nunmehr weiteren angemeldeten
Mehrkosten über €7.714.954,-- (Spalte 3), womit gesamt bisher eine Kostenüberschreitung zu Lasten des Steuerzahlers von € 20,7 Mio. (=plus 62%)
GR-Sitzung 12.07.2018

57. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 6 oben) wurden Generalplanerbeauftragungen seitens der PKB abgeschlossen. Diese beinhalteten die Planung, die Organisation und die Durchführung als auch die örtliche Bauaufsicht sowie die Begleitung des Ausschreibungsverfahrens. In wie weit wird
der Generalplaner für die Kostenüberschreitung von derzeit plus 62%
(€ 20,7 Mio.) vom Auftraggeber (Vertreter des Steuerzahlerzahlers) zur Verantwortung gezogen?
58. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 5 oben) werden die Jurymitglieder für die Auswahl des besten Projekts zum Wettbewerb Patscherkofelbahn angeführt. Von den 14 genannten
Personen in der Jury sind 10 Personen
aus dem Umfeld Auftraggeber zur PKB
nur 4 Personen sind ohne direktem
Naheverhältnis zum Projekt zu erkennen. Es ist zu hinterfragen, ob diese
Jury sich als unabhängig und weisungsfrei bezeichnen darf oder ob das
Naheverhältnis dieser 10 Jurymitglieder
zum Projekt möglicherweise nachteilig
für die Entwicklung der PKB war. Können Sie garantieren, dass diese Jury
bei der Urteilsfindung weisungsfrei und
ungebunden sowie unvoreingenommen
tätig gewesen ist?
59. Laut Bericht der Geschäftsführung der
Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH
an den Gemeinderat vom 15.2.2017
(Seite 6) wurde ein Terminplan, genannt "Meilenstein 4" und "Meilenstein 5", für die Verträge des Generalplaners angeführt und betont, dass die-