Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.150

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- 471 -

Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass
1.

2.

ab sofort keine sogenannten "Ponykarussells" mehr im Rahmen von Märkten
und Veranstaltungen in der Stadt Innsbruck betrieben werden dürfen

fachung der Online-Formulare wird deren
Nutzung steigen.
Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerin folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Bei Subventions- und Förderansuchen
(Kultur, Soziales etc.) das Onlineformular auf der Webseite der Stadt Innsbruck bevorzugt zu kommunizieren und
dieses als erste, obligatorische Möglichkeit anzugeben, nicht wie bisher als
erst zweite Möglichkeit.

2.

Zusätzlich soll ein einfacheres OnlineFormular zur Verfügung gestellt werden, welches auch ohne Signatur durch
die Bürgerkarte oder die HandySignatur ausgefüllt und eingereicht
werden kann.

dies explizit in der Marktordnung der
Stadtgemeinde Innsbruck festgehalten
wird.

Onay, eigenhändig
56.4

GfGR/72/2018
Homepage der Stadt Innsbruck,
Online-Formulare für
Subventionsanträge
(GRin Mag.a Seidl)

GRin Mag.a Seidl: Jedes Monat werden
zahlreiche Subventionsanträge eingebracht.
In sehr vielen Fällen sind diese Anträge
handschriftlich ausgefüllt und im Original
eingebracht worden. Es wäre wünschenswert, wenn der Großteil der Anträge jedoch
digital und immer weniger Anträge in Papierform eingebracht würden.

Bedeckung: Im Budgetvoranschlag für 2019
im Bereich Digitalisierung und Medien zu
veranschlagen.
Mag.a Klingler-Newesely und Mag.a Seidl,
beide eigenhändig

Bereits die Arbeitszeiteinsparungen der
MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck zur
Digitalisierung der Akten würde die Investition in ein neues, einfaches Online-Formular
amortisieren.

56.5

Die Digitalisierung der Amtswege bedeutet
nicht nur eine Vereinfachung und Erleichterung für die BürgerInnen, sondern auch für
die Verwaltung. Um bei Förderanträgen und
Subventionen eine höhere Rate an digitalen
Anträgen zu erreichen, braucht es zum einen die primäre Kommunikation der digitalen Möglichkeit und zum anderen die Verfügbarkeit von niederschwelligen Angeboten
ohne Handy-Signatur oder Verifizierung
durch die Bürgerkarte, sofern es sich nicht
um eine "Notwendigkeit" handelt.

GRin Mag.a Klingler-Newesely: Ich bedanke mich für die schnelle und umfassende
Beantwortung meiner Anfragen vom
14.06.2018, betreffend Stadt Innsbruck,
Amtsausstattung, verwendete Mittel für
Volksschulen und Neue Mittelschulen und
Stadt Innsbruck, Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG ("G), Mietzins für Volksschulen und Neue Mittelschulen, soweit
verfügbar. Ich erhielt 102 Seiten mit numerischen Daten im pdf-Format.

Laut der Plattform "Digitales Österreich"
nutzen zwar immer mehr BürgerInnen - ca.
800.000 - die Möglichkeit der digitalen Signatur, trotzdem wird immer noch ein großer
Teil an Subventionsanträgen handschriftlich
ausgefüllt und im Stadtmagistrat eingebracht. Diese Anträge verursachen einen
administrativen Mehraufwand, insbesondere
bei der Ablage, Dokumentation und Verbreitung. Durch eine Attraktivierung und VereinGR-Sitzung 12.07.2018

GfGR/73/2018
Anfragen, Zurverfügungstellung
von digitalen Daten, die eine
Weiterverarbeitung ermöglichen
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)

Laut § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) dürfen Anfragen gestellt werden, die die Grundlage dazu bieten, Lösungen auf Basis von Fakten zu suchen, diese zu debattieren - mit dem Ziel,
Verbesserungen für die InnsbruckerInnen
zu bewirken.
Wenn sich diese Anfragen auf numerische
Daten beziehen, ist zur Schaffung eines
Überblicks das Sortieren, Analysieren und