Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.175
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Bonuszahlungen
In Abhängigkeit zur Nutzungshäufigkeit pro Fahrrad wird eine Beteiligung der AN an den Erlösen ermittelt. Die Basis hierfür bilden die Gesamtsumme der jährlichen Ausleihvorgänge und die Zahl der eingesetzten Fahrräder.
Festlegung der
Verleihstandorte
Die Suche und Festlegung der Verleihstandorte obliegt der IVB, welche
ihrerseits insbesondere im Bereich des öffentlichen Gutes in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Verwaltung die Standorte abstimmt
und festlegt. Neben der aktiven Standortsuche werden auch von Unternehmen und Institutionen Anfragen an die IVB bzgl. der Installation
einer Verleihstation auf eigenen Grundflächen gestellt. Der Internetauftritt des „Stadtrades“ bietet zudem die Möglichkeit, Standortideen vorzubringen.
Aufbau der
Verleihstationen
Der Aufbau der Verleihstationen erfolgt durch die AN mit Unterstützung
der IVB. Die technische Ausführung der Verleihstationen (Fundierung
mit Bodenplatte bzw. Riffelblech) wurde so gewählt, dass ein gegebenenfalls nötiger Standortwechsel auch kurzfristig ohne großen Aufwand
durch die IVB möglich ist.
Instandhaltung u.
Reinigung
Die Reparatur-, Instandhaltungs- und Reinigungsaufgaben obliegen
vertragsgemäß der AN, welche ihrerseits ein Subunternehmen mit den
Aufgaben betraut hat. Im Bereich von Verleihstationen auf öffentlichem
Gut werden Winterdienst- und Reinigungsaufgaben durch das Amt für
Straßenbetrieb im Rahmen der Straßenreinigung vorgenommen.
Service
Der AN obliegt des Weiteren der Betrieb einer Service-Hotline, über
welche u.a. die Anmeldung und Registrierung von Neukunden oder die
Meldung von Defekten und Schäden möglich ist.
Haftung
Für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit dem Verleih
von Fahrrädern und dem Aufstellen von Verleihstationen haftet die AN.
Diese ist auch direkter Ansprechpartner im Rahmen von Schadensersatzansprüchen. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung
für die Dauer der Vertragslaufzeit war im Zuge der Auftragsvergabe
verpflichtend nachzuweisen.
Werbung
Der IVB obliegt das Marketing sowie die Akquise von Kooperationen
mit öffentlichen und privaten Institutionen inkl. der Vermarktung von
Werbeflächen an den Fahrrädern.
5 Entwicklung und Beschlusslage
Beginn
Im ersten Halbjahr 2011 traten Vertreter der Stadt Innsbruck, des Landes Tirol, der IVB und der ÖBB in erste Gespräche zur Umsetzung
eines Fahrradverleihsystems in Innsbruck. Im September 2011 wurde
folgende Vorgehensweise festgelegt:
Errichtung von 25 Verleihstationen mit insgesamt 300 Fahrrädern in
Innsbruck sowie mehreren Standorten in Randlagen von Innsbruck
Betreiber und Investmentträger sind die IVB; dadurch optimale Einbindung der Tarife in die ÖV-Tarifstruktur
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Zl. KA-17986/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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