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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.177

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Der Klima- und Energiefonds gewährt auf Grundlage des Klima- und
Energiefondsgesetzes 2007 (KLI.EN-FondsG) Fördermittel für Programme und Maßnahmen, welche einen Beitrag zur Verwirklichung
einer nachhaltigen Energieversorgung sowie zu Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur Unterstützung der Umsetzung der Klimastrategie liefern.
Förderzusage

Auf Basis des Förderansuchens vom 08.09.2011 hatte das Präsidium
des Klima- und Energiefonds am 30.11.2011 das Förderansuchen positiv beschieden. Der Abschluss des Fördervertrages zwischen dem Klima- und Energiefonds bzw. der mit der Förderabwicklung betrauten
SchiG mbH und der IVB erfolgte mit 04.03.2013.
Die förderungsrelevante Projektdauer wurde mit Oktober 2011 bis Mai
2014 festgelegt. Die förderbaren Projektkosten betrugen gemäß der
dem Förderansuchen angeschlossenen Kostenschätzung € 262.900,00
netto. Die Fördersumme wurde mit 50 % der realen förderbaren Projektkosten bzw. maximal € 131.450,00 festgelegt.

Auszahlung

Am 22.12.2014 bestätigte die SchiG mbH, dass den Vertragsverpflichtungen zur Gewährung einer Förderung aus dem Programm " Sanfte
Mobilität – Intermodale Schnittstellen im Radverkehr – ISR4“ des Klima- und Energiefonds vollständig nachgekommen wurde und brachte
einen Förderbetrag in Höhe von € 128.597,72 zur Auszahlung.
6.2 Förderantrag „klima aktiv mobil“

Beantragung von
Fördergeldern

Das „klima aktiv mobil“ Förderprogramm, das ebenfalls vom Klima- und
Energiefonds (KLI.EN) bereitgestellt wird, gewährt u.a. Gebietskörperschaften und Unternehmen finanzielle Unterstützung für Mobilitätsprojekte und Verkehrsmaßnahmen, welche eine Reduktion von klimarelevanten Gasen, Stickoxid- und Feinstaubemissionen sowie die Erzielung
einer höheren Energieeffizienz und eines höheren Anteils an erneuerbaren Energien im Mobilitäts- und Verkehrsbereich zum Ziel haben.
Gefördert werden u.a. der Ausbau des Radverkehrs, die Forcierung
des Mobilitätsmanagements sowie die Elektromobilität und alternative
Fahrzeuge.
Im Rahmen des „klima aktiv mobil“ Förderprogrammes wurden bereits
in der Vergangenheit diverse Radweg- bzw. kombinierte Geh- und
Radwegprojekte sowie entsprechende Initiativen der Stadt Innsbruck
unterstützt. Auch in der Entwicklungsphase des Fahrradverleihsystems
wurde um Förderung aus dem Programm „klima aktiv mobil“ angesucht.
Mit 29.11.2011 brachte die Stadt Innsbruck bei der mit der Förderabwicklung beauftragten Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
einen entsprechenden Förderantrag ein.

Negativer
Förderentscheid

Mit Schreiben vom 29.12.2011 und erneut mit Schreiben vom
24.04.2012 wurde die Stadt Innsbruck von der KPC aufgefordert, ergänzende Unterlagen nachzureichen. Diesem Ersuchen wurde bis zum
Verstreichen der Frist mit 24.06.2012 nicht nachgekommen.

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Zl. KA-17986/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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