Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.178
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Am 20.12.2012 wurde die Stadt Innsbruck schließlich schriftlich über
die Ablehnung des Förderantrages durch den Beirat des „klima aktiv
mobil“-Programmes informiert. Die Möglichkeit zur neuerlichen Beantragung einer Förderung wurde der Stadt Innsbruck zwar eingeräumt,
von dieser jedoch nicht wahrgenommen.
Unzureichende
Informationslage
Die Kontrollabteilung musste im Zuge der durchgeführten Prüfung feststellen, dass den ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen der IVB wie
auch jenen der Stadt Innsbruck sowie den ihr zugänglichen digitalen
Archiven der Stadt Innsbruck nur eingeschränkt aussagekräftige Dokumente und Informationen zur Förderabwicklung mit „klima aktiv mobil“ zu entnehmen waren.
Aus den schriftlichen Anfragebeantwortungen und geführten Gesprächen mit projektbeteiligten Personen ergaben sich diverse Annahmen
und Vermutungen, warum es zu keiner weiteren Bearbeitung bzw. erneuten Einreichung des Förderantrages seitens der Stadt Innsbruck
kam. Diese konnten jedoch nicht ausreichend belegt werden.
Versäumte
Neueinreichung
eines Förderantrages
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass aufgrund der nicht erfolgten
Wiedereinreichung eines Förderantrages zumindest die reale Chance,
Zahlungen aus „klima aktiv mobil“ zu erreichen, ungenützt blieb. Zur
Höhe der möglichen Fördersumme lagen keine verlässlichen Informationen vor.
Beanstandung und
Empfehlung
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass aufgrund einer im konkreten Fall
unzureichenden organisatorischen Zuordnung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten auf die projektbeteiligten Personen nicht rechtzeitig
erkannt wurde, dass der eingereichte Förderantrag „klima aktiv mobil“
einerseits nicht ausreichend betreut und andererseits, nach Ablehnung
desselben, kein neuerlicher Antrag auf Förderung rechtzeitig gestellt
wurde. Im Sinne eines Risikomanagements empfahl die Kontrollabteilung, die internen Abläufe zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, um
künftig ähnlich gelagerte Versagensfälle zu vermeiden.
Anhörungsverfahren
Die MA III – Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung
teilte im Zuge des Anhörungsverfahrens hierzu mit, dass nach ihrer
Ansicht das Projekt von den politischen Entscheidungsträgern der IVB
beauftragt und insofern keine spezielle Projektorganisation im Stadtmagistrat einzurichten war. Die Abwicklung in finanzieller, rechtlicher
und operativer Hinsicht oblag daher vollständig der IVB. Zur Thematik
„Förderantrag“ führte die MA III aus, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung kein konkretes Projekt vorgelegen habe, weshalb auch keine
Unterlagen an die Förderstelle nachgereicht werden konnten. Mit der
Auftragserteilung an die IVB fiel nach Ansicht der MA III auch die Wiedereinreichung des Förderantrages der IVB zu.
Die IVB gab im Rahmen des Anhörungsverfahrens keine Stellungnahme zum Thema „Förderantrag klima aktiv mobil“ ab.
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Zl. KA-17986/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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