Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.193
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Haushalt 2015 und 2016 Unterabschnitten des Außerordentlichen Haushaltes folgende Beträge
angeordnet:
Im Unterabschnitt 843000 – Alpbesitz wurden ausschließlich Finanzmittel für den Neubau der Umbrüggler Alm über die Voranschlagspost
5/843000-775200 – Baukostenzuschüsse IIG, „Umbrückler Alm“, Neubau von gesamt € 2.037.000,00 bereitgestellt. Davon wurden im Jahr
2015 € 1.300.000,00 und im darauffolgenden Jahr € 737.000,00 über
diese Haushaltsstelle verausgabt. Außerdem wurden zusätzlich noch
Geldmittel für deren Innenausbau über die eigens eingerichtete Haushaltsstelle 5/843000-042100 – „Umbrückler Alm“, Einrichtung in der
Höhe von € 524.731,46 abgewickelt.
Im Bereich Lawinenschutzbauten wurden ausschließlich Kapitaltransferzahlungen im Gesamtausmaß von € 387.000,00 an die Wildbachund Lawinenverbauung (Gebietsbauleitung Mittleres Inntal) für das
Verbauungsprojekt Mühlauer-Klamm-Lawine verwendet.
3 Wiedererrichtung Geierwally Hütte
Ursprüngliche Hütte
Das Amt für Land- und Forstwirtschaft gibt in einem jährlichen Tätigkeitsbericht einen Überblick über die abgewickelten Aufgaben und Projekte sowie eine kurze Vorschau auf zukünftige Vorhaben. Aus einer
Vielzahl von Projekten hat die Kontrollabteilung die Wiedererrichtung
der Geierwally Hütte einer näheren Einschau unterzogen.
Während der Dreharbeiten zum Film „Die Geierwally“ im Jahr 1956
wurde westlich des Hafelekars, auf einer Seehöhe von ca. 2.300 m
eine Filmkulisse errichtet. Die Hütte gelangte durch einen Grundstücktausch mit der Österreichischen Bundesforste AG in das Eigentum der
Stadt Innsbruck. Als nunmehrige Eigentümerin der besagten Hütte
bzw. des Grundstückes wurde von der Stadt Innsbruck am 11. September 2008 mit dem durch den Tausch „übernommenen“ Vertragspartner eine neuerliche Nutzungsvereinbarung für die Geierwally Hütte
auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.
Nach dem Auslaufen der Nutzungsvereinbarung im Jahr 2013 sollte die
Hütte saniert werden. Nach einer genauen Inspektion durch das Amt
für Land- und Forstwirtschaft hatte sich jedoch gezeigt, dass eine Sanierung des Bestandes nicht möglich war. Mit dem Abbau der Hütte im
Dezember 2015 wurden gleichzeitig die notwendigen Fundamentpunkte festgelegt, die für den Wiederaufbau in originalgetreuer Größe not…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12251/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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