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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.201

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städtischer
Jahresrechnung –
Empfehlung

2/842010+824100 – Waldnutzung, Vermietung und Verpachtung, die
vom Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft (AOB 4300) budgetär
verwaltet wird, führte zu bemerkenswerten Abweichungen von insgesamt € 31.452,54 im Prüfungszeitraum. So weist die städtische Haushaltsrechnung auf diesem UA Waldnutzung Mindereinnahmen aus, im
Jahr 2014 Einnahmen im Ausmaß von € 58.018,01 (Differenz
€ 19.428,50) und im Jahr 2016 insgesamt € 60.000,00 Jagdeinnahmen
(Differenz € 12.024,04). Im Rahmen der diesbezüglichen Ursachenforschung stellte die Kontrollabteilung fest, dass es sich beim Differenzbetrag im Jahr 2014 um eine Fehlbuchung im städtischen Haushalt handelte. Bei den im städtischen Haushalt ausgewiesenen Jagdeinnahmen
im Betrag von € 60.000,00 wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass
es sich hierbei um eine Sollstellung in Höhe des präliminierten Budgetansatzes für das Jahr 2016 handelte. Außerdem fand auch noch keine
IST-Abstattung statt. Die ausgewiesene Differenz von gesamt
€ 12.024,04 begründete sich sohin infolge mangelnder Abstimmung
der zuständigen städtischen Fachdienstelle (Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft der MA IV) mit der Finanzbuchhaltung der IISG.
Auch eine weitere von der Kontrollabteilung gesetzte Prüfung basierend auf Stichproben hinsichtlich Übereinstimmung des Ausweises der
Einnahmen der sechs städtischen Almen in der Jahresrechnung der
Stadt Innsbruck und in der Finanzbuchhaltung der IISG zeigte ebenfalls
augenfällige Differenzen auf.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Kontext, zukünftig erhöhtes
Augenmerk auf einen den Haushalts- und Budgetgrundsätzen konformen Ausweis städtischer Einnahmen bzw. Ausgaben insbesondere im
Zusammenhang mit der Erzielung von Erlösen aus der Jagd und der
Vermietung und Verpachtung von Almen zu legen, um eine getreue
Darstellung der finanziellen Lage der Stadt Innsbruck zu gewährleisten.
Im Zuge der Stellungnahme erläuterte die IISG hierzu deren finanzielle
Abwicklung bzw. Verwaltung des städtischen Jagdbesitzes im Rahmen
der Geschäftsbesorgung (im Namen, im Auftrag und auf Rechnung der
Stadt Innsbruck). Im Zuge einer Besprechung zwischen dem Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft und der IISG vom 28.02.2018 wurde
die zukünftige Vorgehensweise bezüglich Schnittstelle Stadt Innsbruck
und IISG für Grundstücksdaten und Finanzen schriftlich festgelegt
5.1 Eigenjagd Achenseejagd

Pachtvertrag
EJ Achensee

Auf Grund des StS-Beschlusses vom 11.03.2009 hat die Stadt Innsbruck die Ausübung des Jagdrechtes hinsichtlich der gesamten
Jagdnutzung auf den zum Eigenjagdgebiet Achensee gehörigen
Grundflächen mit Pachtvertrag vom 17.04.2009, Zl. III-481/2009, auf
die Dauer von 10 Jahren vergeben. Das Pachtverhältnis begann rückwirkend mit 01.04.2009 und endet somit am 31.03.2019. Darüber hinaus verpflichtete sich der Jagdpächter bei Bedarf der Stadt Innsbruck
einen unentgeltlichen Repräsentationsabschuss, Hirsch- oder Steinbockabschuss jeweils Klasse I, während der Jagdperiode zu überlassen.

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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