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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.204

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dienststelle mitgeteilt, dass durch eine Mindernutzung der Jagdhütte
(Guggenalm) von Seiten des Jagdpächters die alte Holzsubstanz durch
einen Schädlingsbefall (Bockkäfer) stark in Mitleidenschaft gezogen
wurde. Zudem ist das alte Schindeldach in einem äußerst desolaten
Zustand und nicht mehr zur Gänze dicht. Erst nach einer fachgerechten Dachsanierung, die mangels budgetärer Finanzmittel des Amtes für
Land- und Forstwirtschaft vom Rechnungsjahr 2017 auf 2018 verschoben wurde, kann die Jagdhütte der zukünftigen Bestandgeberin für das
sozialtherapeutische Projekt „Hüttenauszeit“ übergeben bzw. vermietet
werden. Schließlich sind der Stadt Innsbruck aus diesen besagten
Gründen unversehens Mindereinnahmen in den Rechnungsjahren
2016 und 2017 entstanden.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass (erst) am 14.09.2016
das Amt für Land- und Forstwirtschaft eine Revision der Jagdhütte
(Guggenalm) hinsichtlich Bauzustand vornahm und darüber ein schriftliches Übergabeprotokoll anfertigte. Im Zuge dieser Überprüfung wurden keine baulichen Mängel festgestellt, die auf eine unsachgemäße
Behandlung durch den damaligen Jagdpächter zurückzuführen sind.
Abschließend wies die Kontrollabteilung nochmals darauf hin, dass an
der betreffenden Jagdhütte umfangreiche Reparaturarbeiten am
Schindldach und Dachstuhl durchzuführen sind. Das zuständige Amt
für Land- und Forstwirtschaft rechnete basierend auf einer internen
Kostenschätzung mit außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von netto
rd. € 9.650,00 für eine sachgemäße Sanierung der besagten Hütte.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wäre es durchaus überlegenswert, zukünftig zumindest alle städtisch verpachteten Jagdhütten
in regelmäßigen Zeitabständen auf allfällige Schäden (bspw. Instandhaltungsmängel) zu überprüfen und deren Zustand schriftlich zum
Zwecke der Beweissicherung zu dokumentieren.
Hierzu teilte das Amt für Land- und Forstwirtschaft mit, künftig analog
zu den städtischen Almen einmal jährlich anhand einer Checkliste den
baulichen Zustand der in ihrem Verantwortungsbereich liegenden
Jagdhütten zu prüfen und schriftlich zu dokumentieren.
Außenstände aus den
Jahren 2016 und 2017

Im Zuge der Überprüfung der Vorschreibungen sowohl des Pachtzinses der Achenseejagd als auch des Mietzinses für die Jagdhütte (Guggenalm) stellte die Kontrollabteilung fest, dass zum Prüfungszeitpunkt
November 2017 teilweise Außenstände aus dem Jahr 2016 und 2017
bestehen.
Den der Kontrollabteilung vorliegenden Kontoauszügen der IISG konnte entnommen werden, dass sowohl der vertragskonform indexierte
Pachtzins für das Jagdjahr 2017 als auch die mit der vorzeitigen Verlängerung im Jahr 2016 des Jagdpachtvertrages Achenseejagd zu bezahlende 2 %-ige Rechtsgebühr für Jagdpachtverträge ausständig
sind.
Die Kontrollabteilung hat den zuständigen Sachbearbeiter der IISG
über diesen Sachverhalt informiert. Dieser hat noch während der Prüfung Kontakt mit dem Jagdpächter aufgenommen und eine zeitnahe
Begleichung zugesagt.

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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