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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.207

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Auf die diesbezügliche Nachfrage teilte der zuständige Sachbearbeiter
der IISG mit, dass noch während der Prüfung die entsprechende Vorschreibung der verabsäumten Vertragsgebühr erfolgte. Als Nachweis
wurden der Kontrollabteilung das betreffende Mahnschreiben sowie ein
aktueller Kontoauszug übermittelt.
Jagdaufseher

Wie aus den Prüfungsunterlagen hervorgeht, hat der frühere bzw. gegenwärtige Jagdpächter mit Telefonat vom 20.11.2015 der Jagdbehörde mitgeteilt, jenen vom Amt für Land- und Forstwirtschaft benannten
städtischen Mitarbeiter als Jagdaufseher für das Eigenjagdgebiet Höttinger Alpe zu bestellen. Mit Bescheid vom 27.11.2015,
Zl. MagIbk/3522/JA-SA/74 wurde die diesbezügliche Bestellung bestätigt. Bis zu diesem Tag war gemäß dem bis 31.03.2016 gültigen Jagdpachtvertrag der damalige Leiter des Amtes für Land- und Forstwirtschaft als vertraglich vereinbartes Jagdschutzorgan im betreffenden
Eigenjagdgebiet zu ernennen.
Mit der Ausübung der Funktion als Jagdschutzorgan in der betreffenden Eigenjagd wurde für den jeweiligen Mitarbeiter des Amtes für
Land- und Forstwirtschaft eine dementsprechende Dienstanweisung
erlassen. Diese besagt, dass nur jene Aufgaben und Agenden eines
Jagdschutzorganes gemäß den Bestimmungen des TJG wahrzunehmen sind. Die Jagdausübung selbst und der Jagdbetrieb sind alleinige
Angelegenheiten des Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächters).

Wildabschüsse der
Jahre 2014 bis 2016

Im Beobachtungszeitraum 2014 bis 2016 wurden insgesamt 46 Wildtierabschüsse, davon 26 Stück Gamswild und 20 Stück Rehwild von
der Jagdbehörde genehmigt. Eine Auswertung der getätigten Abschüsse im Eigenjagdrevier Höttinger Alpe ergab, dass eine mangelhafte
Abschussquote im Durchschnitt sowohl beim Gamswild (rd. 62,0 %) als
auch beim Rehwild (ca. 10,0 %) vorliegt. So wurde in den Jagdjahren
2015 und 2016 beim Rehwild kein einziges Stück erlegt. Hingegen
zeigte sich beim Gamswild eine stetige Annährung an den behördlich
bewilligten Abschussplan. Im Jahr 2016 wurden von den genehmigten
acht Stück Gamswild, vier Geißen und drei Böcke zur Strecke gebracht
und somit der Abschussplan beinahe (rd. 88,0 %) erfüllt.
Demgegenüber erwähnte die Kontrollabteilung, dass gemäß Bescheid
der Bezirksverwaltungsbehörde vom 13.06.2016 für das Jagdjahr
2016/2017 in den beiden benachbarten Jagdrevieren Genossenschaftsjagd Hötting und Eigenjagd Höttinger Alpe beim Gamswild zusätzlich zum Abschussplan der klassenfreie Abschuss iSd § 52 TJG
von insgesamt fünf Stück Gamswild verfügt wurde. Im Jagdjahr 2016
wurden sohin zur Hintanhaltung von waldgefährdenden Wildschäden
auf den behördlich ausgewiesenen Waldflächen, auf welchen in den
letzten Jahren Verjüngungseinleitungen zur Verbesserung der Schutzwaldsituation vor Ort durchgeführt wurden, zwei Wildabschüsse im
Jagdrevier Höttinger Alpe getätigt.

Abschusslisten der
Jahre 2014 bis 2016

So ist in der Abschussliste des Jagdjahres 2014 beim Steinwild ein
städtischer Mitarbeiter des Amtes für Land- und Forstwirtschaft als Erleger bzw. Finder eines Bockes der Klasse III (Alter: 3) mit dem Grund
„Fallwild Sonstige“ vermerkt.
Fallwild iSd TJG ist alles gefundene Wild, das nicht bei der rechtmäßi-

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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