Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.214
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In Abstimmung mit den Abschusslisten der Jagdjahre 2015 und 2016
für das Jagdteilgebiet Samertal zeigte sich für die Kontrollabteilung,
dass von den insgesamt sieben ausgegebenen Jagdgastkarten lediglich ein Jagdgast im Jahr 2016 auch einen Wildabschuss getätigt hat.
In diesem konkreten vorliegenden Fall hat gemäß vorliegender Abschussmeldung der Abschussnehmer des Samertal I + II die verpflichtende Pirschführung iSd TJG übernommen.
Die Kontrollabteilung bemängelte nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt für Land- und Forstwirtschaft bzw. deren Leiter die unterlassene verbindliche schriftliche Beauftragung (zur Pirschführung) durch
den bestellten städtischen Jagdleiter. Die Kontrollabteilung regte in
diesem Zusammenhang an, diesem formalrechtlichen Punkt mehr
Aufmerksamkeit zu widmen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens berichtete das Amt für Landund Forstwirtschaft, dass ab dem Jagdjahr 2018 die Paketnehmer bzw.
alle mit einem Erlaubnisschein ausgestatteten Personen für ihren Revierteil mit der Pirschführung für deren Jagdgäste beauftragt werden.
Jagderlaubnisschein
Die beiden Abschussnehmer haben aufgrund ihrer mit der Stadt Innsbruck abgeschlossenen Wildabschussverträge den gesetzmäßigen
Jagderlaubnisschein begrenzt auf ein Jagdjahr für die jeweiligen Jagdteilgebiete Samertal I + II und Grubach. Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kontrollabteilung überdies fest, dass im Jahr 2015 außer den
beiden vertraglichen Abschussnehmern noch vier weitere jagdausübende Personen und das städtische Jagdschutzorgan Wildabschüsse
in diesem Jagdrevier getätigt hatten. Im darauf folgenden Jahr 2016
erlegten zusätzlich neben den vertraglichen Abschusspaketnehmern
abermals das städtische Jagdschutzorgan sowie insgesamt zehn weitere Jagdgäste Gamswild und Rehwild.
Hinsichtlich der vollendeten Wildabschüsse durch das städtische Jagdschutzorgan, dem derzeitigen Leiter des Referates Land- und Forstwirtschaft, im Eigenjagdrevier Samertal in den Jagdjahren 2015 und
2016, verweist die Kontrollabteilung auf ihre nachstehenden Ausführungen im Kapitel „Jagdschutz durch städtische Bedienstete“.
Der zuständige Jagdleiter teilte der Kontrollabteilung hinsichtlich schriftlicher Erteilung einer Jagderlaubnis zu den obigen angeführten Personen (Jagdgästen) mit, dass dieser Verpflichtung im ersten Jagdjahr
2015 aufgrund mangelnder Kommunikation zwischen den beteiligten
Personen (Abschussnehmer, Jagdleitung, Jagdschutzorgan) sehr eingeschränkt, nachgekommen wurde. Im Folgejahr 2016 wurde teilweise
die Meldung einer Weitergabe von Abschüssen an Dritte (Jagdgäste)
von den Paketnehmern unterlassen und infolgedessen erfolgte in Einzelfällen keine Aushändigung der entsprechenden Jagderlaubnisscheine an diese Jagdgäste durch den städtischen Jagdleiter. Schriftliche
Berechtigungen zur Jagdausübung seien erst im Jagdjahr 2017 für alle
Abschussberechtigte mit Ausnahme direkter Familienangehöriger des
Abschussnehmers des Jagdteilreviers Samertal I + II ausgestellt worden.
Ergänzend wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass der betreffende
Abschussnehmer jeden der Abschussplanung unterliegenden Abschuss sowie das Auffinden von verendetem Schalenwild binnen drei
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Zl. KA-12251/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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