Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.223

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antwortlichkeiten der Substanzverwalterin bzw. des Obmannes der
Agrargemeinschaft ersetzt.
Des Weiteren sind die zwingende Einrichtung von zwei getrennten
Bankkonten, ein Substanzkonto und ein Abrechnungskonto, vorgesehen. Dadurch ist gewährleistet, dass die laufende Wirtschaftsführung
über das Substanzkonto in alleiniger Verantwortung der Substanzverwalterin ohne Einflussnahme durch die sonstigen Organe der Agrargemeinschaft abgewickelt wird. Außerdem hat die substanzberechtigte
Stadtgemeinde Innsbruck ein ausschließliches Zugriffsrecht auf die
Substanzerlöse, die von der Substanzverwalterin vom Substanzkonto
auszuzahlen sind.
Für das Substanzkonto ist ausschließlich die vom Gemeinderat der
Landeshauptstadt bestellte Substanzverwalterin und deren Stellvertreter zeichnungsberechtigt. Über das Abrechnungskonto verfügt der Obmann ohne Zugriffsmöglichkeit der Substanzverwalterin bzw. der substanzberechtigten Stadtgemeinde.
Übergabe von
Unterlagen betreffend
Finanzgebarung

Der Obmann und der bisherige Kassier der Agrargemeinschaft Amraser Hochwald haben am 06.10.2014 der Frau Bürgermeisterin als Substanzverwalterin die erforderlichen Unterlagen über die Finanzgebarung im Hinblick auf die Übergangsbestimmungen des TFLG für Agrargemeinschaften auf Gemeindegut iSd § 33 Abs. 2 lit. c Z 2 übergeben.
So verfügte die seinerzeitige Agrargemeinschaft Amraser Hochwald
über ein Bankkonto zur Abwicklung der täglichen Geschäfte sowie über
weitere drei (Online) Sparbücher.

Zeichnungsberechtigung Substanzkonto –
Empfehlung

Mehrere Monate später (erst ab 16.01.2015) wurde schließlich der
Substanzverwalterin auf sämtlichen obigen Konten für die Ausübung
ihrer Befugnisse nach dem betreffenden Gesetz die erforderliche
Zeichnungsberechtigung eingeräumt. In diesem Zusammenhang bemängelte die Kontrollabteilung die fehlende Zeichnungsberechtigung
der beiden bestellten Stellvertreter der Substanzverwalterin auf diesen
Bankkonten gemäß den Bestimmungen des TFLG. Außerdem wurde
bei allen besagten Bankverbindungen der Kontowortlaut auf Agrargemeinschaft Amraser Hochwald – „Stadt Innsbruck – Substanzkonto“
abgeändert.
Anfang März 2015 wurden die diesbezüglichen Bankverbindungen der
vormaligen Agrargemeinschaft (Bankkonto und Sparbücher) aufgelöst
und dem damaligen Hauptbankkonto (Haupt-Girokonto) der Stadtgemeinde Innsbruck gutgeschrieben. In Bezug auf dieses ehemalige
Haupt-Girokonto der Stadtgemeinde Innsbruck stellte die Kontrollabteilung fest, dass es sich hierbei auch um das Substanzkonto (Bankkonto) der GGAG Amraser Hochwald für die Prüfungsjahre 2015 und 2016
handelte.
Mit Beginn des Jahres 2017 wurde das seit 01.01.2005 im städtischen
Einsatz befindliche Buchhaltungsprogramm „KIM“ durch das neue
ERP-System „GeOrg“ abgelöst. Mit dessen Umstellung wurde eine
neue Bankverbindung als neues Hauptbankkonto (Haupt-Girokonto)
der Stadtgemeinde Innsbruck eröffnet und wiederum als Substanzkonto (Bankkonto) der GGAG Amraser Hochwald verwendet.
Darüber hinaus monierte die Kontrollabteilung wiederum die fehlende

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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