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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf

- S.225

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Einnahmen
2015 und 2016

Im Zuge der Einschau auf dem städtischen Verrechnungskonto Amraser Hochwald (0/+365830) zeigten sich für die Kontrollabteilung Einnahmen in Höhe von insgesamt € 15.522,47 für das Wirtschaftsjahr
2015.
Demgegenüber sind in der an die Agrarbehörde digital übermittelten
Jahresrechnung (Erfolgsrechnung) desselben Jahres verminderte Einnahmen in Höhe von gesamt € 3.533,47 dargestellt. Sohin ergibt sich
eine rechnerische Differenz von € 11.989,00 zwischen dem städtischen
Verrechnungskonto „Amraser Hochwald“ und der Jahresrechnung der
GGAG Amraser Hochwald.
Diesbezügliche Recherchen der Kontrollabteilung führten zum Ergebnis, dass sich der festgestellte Unterschiedsbetrag aus drei verschiedenen Rechnungen, die mit 18.11.2015, 21.12.2015 und 22.12.2015
datiert sind, zusammensetzt. Hierbei handelt es sich überwiegend um
Erlöse aus Holzverkäufen. Diese Verkaufserlöse wurden im darauffolgenden Jahr 2016 unter der Einnahmeposition „aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit“ in der Jahresrechnung der GGAG Amraser
Hochwald abgebildet.
Im Wirtschaftsjahr 2016 wurden im städtischen Haushalt betreffend
GGAG Amraser Hochwald Gesamteinnahmen in Höhe von € 23.984,80
verbucht. Die dementsprechende Jahresrechnung wies für denselben
Zeitraum hingegen Gesamteinnahmen von € 31.203,32 aus. Auch in
diesem Jahr stellte die Kontrollabteilung abermals eine Abweichung
von € 7.218,52 fest.
Unter Berücksichtigung der obgenannten nachträglich in der Jahresrechnung 2016 ausgewiesenen Einnahmen aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr 2015 in Höhe von € 11.989,00 verbleibt noch eine
Differenz zwischen dem städtischen Haushaltskonto 0/+365830 – Verrechnung Amraser Hochwald und der an die Agrarbehörde gemeldeten
und veröffentlichten Jahresrechnung der Gemeindegutsagrargemeinschaft von € 4.770,48. Dieser Minderertrag ist darauf zurückzuführen,
dass dieser Betrag einerseits als Einnahme im städtischen Haushalt
und andererseits als negative Ausgabe in der Jahresrechnung dargestellt wurde.

Vermögensrechtliche
Auseinandersetzung
iSd § 86 d TFLG –
Empfehlung

Wie aus den Prüfungsunterlagen hervorgeht, wurde die Substanzverwalterin mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.06.2015 auf Antrag
der damaligen Rechnungsprüferin beauftragt, eine iSd § 86 d TFLG
vermögensrechtliche Auseinandersetzung bei der Agrarbehörde einzuleiten. Mit Bescheid vom 22.02.2016, AGM-R286/299-2016 hat die Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde (Abteilung Agrargemeinschaften) letztendlich entschieden, dass es sich bei damaligen Ausgaben in
Höhe von gesamt € 7.468,64 um Zuwendungen der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald an Dritte aus dem Substanzwert handelte, die nach dem 28.11.2013 ohne Zustimmung der
substanzberechtigten Stadtgemeinde Innsbruck erfolgten. Und aus
diesem Grunde hat die Substanzverwalterin einen dementsprechenden
Rückforderungsanspruch gegenüber den Eigentümern von Stammsitzliegenschaften der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald.
Infolgedessen nahm die Kontrollabteilung Einschau in das städtische

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Zl. KA-12251/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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