Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.231
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zu Punkt 28.
Zl. KA-05499/2018
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
I. QUARTAL 2018
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2018 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 28.06.2018 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 28.05.2018.2018, Zl.
KA-05499/2018 ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf
die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum
Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle
wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Nicht lukrierter
Skontoabzug
Überprüft wurde eine Rechnung vom 06.02.2018 an die städtische
Friedhofsverwaltung der MA III für diverse Hygieneartikel über einen
Gesamtbetrag von brutto € 220,44. Die Faktura wurde mit Valutadatum
14.02.2018 ohne Beanspruchung der vom Lieferanten angebotenen
Skontoabzugsmöglichkeit (2 % bei Bezahlung innerhalb einer Frist von
30 Tagen) beglichen.
Die Kontrollabteilung empfahl aus prinzipiellen Gründen, von Lieferanten angebotene Skontoabzugsmöglichkeiten künftig lückenlos auszunutzen. In der abgegebenen Stellungnahme erklärte die betroffene
Dienststelle das Versehen aus ihrer Sicht und sagte eine künftige Beachtung der Empfehlung zu.
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Zl. KA-05499/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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