Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.94
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- 502 -
32.2
Bereich "Gesundheit"
34.
Maglbk/9787/SP-BB-SA/1
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" wird gemäß Beilage genehmigt.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA - B9, Saggen, Bereich zwischen Schubertstraße, ErzherzogEugen-Straße, Mozartstraße,
Schillerstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. SA - B1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 05.02.2015,
06.05.2015 und 02.07.2015:
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GR Appler),
Beschluss (einstimmig):
33.
Maglbk/1570/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B48, Arzl, Bereich
Schusterbergweg 40 und 40 a bis
c (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AL - B20, Nr. AL - B20/1
und Nr. AL - B20/4), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
06.05.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. AL - B48, Arzl, Bereich Schusterbergweg Nr. 40 und Nr. 40 a bis c (als Änderung
der Bebauungspläne Nr. AL - B20, Nr. AL B20/1 und Nr. AL - B20/4), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 16.07.2015
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. SA - B9, Saggen, Bereich zwischen Schubertstraße, Erzherzog-EugenStraße, Mozartstraße, Schillerstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA B1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, zu
beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Appler: Ich habe im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
erläutert, warum ich mit diesem Projekt
nicht sehr glücklich bin, auch wenn ich mich
sonst sehr über Nachverdichtungen freue.
Ich darf daher für unsere Fraktion Stimmenthaltung anmelden.
Beschluss (bei Stimmenthaltung ÖVP,
9 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2015 (Seite 502) wird angenommen.