Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.105
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Dreimal Aufklärung des betroffenen
städtischen Personales durch Amtsärztinnen bzw. -ärzte.
Desinfektion der betroffenen Räumlichkeiten und Entsorgung von betroffenen
Matratzen.
Antwort:
Der Umgang mit dieser Personengruppe ist
nichts Neues für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
b)
Frage 3.:
a)
Ist es beabsichtigt, alle oder mehrere
der im Schreiben der städtischen Mitarbeiterin vom 09.06.2015 genannten
Präventionsmaßnahmen umzusetzen?
Antwort:
Die im zitierten Schreiben der Personalvertretung punktuell aufgeführten Maßnahmen
sind hinsichtlich der Punkte 2. bis 5. seit
Jahren Standard bei den betroffenen städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Punkte 1., 7. und 8. wurden bereits vor
dem zitierten Schreiben umgesetzt. Punkt 6.
ist aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll, da
die erforderliche Diagnosequalität nicht gegeben ist und ein unter Umständen negatives Ergebnis eine falsche Sicherheit vortäuschen könnte.
b)
Falls ja, welche Maßnahmen sollen
umgesetzt werden und in welchem
Zeitraum soll dies jeweils erfolgen?
Antwort:
Umfassende Diagnosestraße mit standardisiertem Untersuchungsprocedere für Aufnahmeuntersuchungen sollte im Bundesland Tirol hinkünftig etabliert werden (Ärztinnen bzw. Ärzte, Labor, Röntgen und dergleichen mehr).
c)
Falls nein, welche Gründe stehen einer
Umsetzung der genannten Maßnahmen entgegen?
Antwort:
Antwort:
Es besteht keine gesetzliche Informationspflicht.
Frage 5.:
Welche Maßnahmen werden getroffen, um
eine Übertragung von Krankheiten auf die
Nachnutzerinnen bzw. Nachnutzer der derzeit von den Asylwerberinnen bzw. Asylwerbern und Drittstaatsangehörigen mit unklarem Aufenthaltsstatus genutzten Quartiere zu verhindern?
Antwort:
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Während des Betriebes wurden die
Matratzen doppelt mit Einwegleintüchern, welche täglich gewechselt wurden, überzogen.
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Matratzen von Indexpersonen wurden
vernichtet.
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In den betroffenen Räumlichkeiten
wurde eine amtliche Desinfektion
durchgeführt.
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Matratzen von Nichtindexpersonen
wurden vorsorglich nach internationalen Standards behandelt.
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Die betroffenen Räumlichkeiten wurden
durch eine Spezialfirma gereinigt.
Frage 6.:
a)
Warum geht die Bürgermeisterin in ihrem Antwortschreiben an die betreffende städtische Bedienstete nicht auf die
berechtigten Bedenken hinsichtlich der
Gefährdungslage der Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeitern und die zu treffenden
Schutzmaßnahmen ein?
b)
Erscheint es Ihnen angebracht, auf
sachliche Eingaben städtischer Bediensteter mit Zynismus und Häme zu
reagieren und entspricht ein solcher
Tonfall Ihrer Vorstellung eines wertschätzenden Umgangs innerhalb des
Stadtmagistrats?
Siehe Antwort 3. b.
Frage 4.:
a)
Warum unterblieben vor Einsatzbeginn
eine entsprechende Unterrichtung der
in der Betreuung verwendeten städtischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
und Helferinnen bzw. Helfern über die
drohenden Gesundheitsrisiken und eine entsprechende Einschulung hinsichtlich der zu treffenden Präventionsmaßnahmen?
GR-Sitzung 16.07.2015
Warum wurde insbesondere auch die
Personalvertretung in diesem Zusammenhang nicht informiert?