Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 07-Protokoll_16.07.2015.pdf
- S.161
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(zu Punkt 28.)
Zl. KA-02684/2015
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
I. QUARTAL 2015
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, I. Quartal 2015 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 02.07.2015 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 01.06.2015, Zl. KA-02684/2015
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gemäß § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die bei
der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen. Des Weiteren
wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und
prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln
im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Fehlender Skontoabzug –
Empfehlung
Die Kontrollabteilung überprüfte eine an die Berufsfeuerwehr gerichtete
Eingangsrechnung in Höhe von € 110,74, mit welcher der Ankauf von
Verbrauchsgütern für die Küche der Berufsfeuerwehr (Einweghandschuhe, Kochmützen, Kaffeemilch) abgerechnet worden sind. Diese
Faktura ist von der Lieferfirma am 07.01.2015 mit dem Hinweis erstellt
worden, dass der Auftraggeber bei Zahlung binnen 14 Tagen einen
Skontobetrag im Ausmaß von 3 % der Rechnungssumme in Abzug
bringen konnte. Obwohl die zugehörige Auszahlungsanordnung am
14.01.2015 ausgefertigt und innerhalb der angebotenen Skontofrist am
19.01.2015 überwiesen worden ist, wurde der vom Lieferanten angebotene Skonto nicht lukriert.
Die Kontrollabteilung brachte dieses Versäumnis dem verantwortlichen
Mitarbeiter zur Kenntnis und empfahl, der Skontogestion in Zukunft
besonderes Augenmerk zuzuwenden. In diesem Zusammenhang erinnerte die Kontrollabteilung auch an die über Auftrag der Frau Bürgermeisterin getroffene Verfügung vom 08.01.2015, Zl. IV-6047/2014, zum
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Zl. KA-02684/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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