Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.29
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Kulturausschuss (Ersatzmitglied):
Bisher: StRin Mag.a Christine Oppitz-Plörer
Neu: GR Mag. Lucas Krackl
Mit der Bitte um Ihre geschätzte Kenntnisnahme verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Mag. Lucas Krackl, Mag.a Christine OppitzPlörer, Mag. Markus Stoll, Christof Kaufmann, Kurt Wallasch, Theresa Ringler, BA
und Mag.a Brigitte Berchtold, Msc."
Bgm. Willi verliest das Schreiben der Innsbrucker GRÜNEN vom 25.01.2021:
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber
Georg,
der Gemeinderatsklub der Innsbrucker Grünen gibt hiermit folgende Ausschussumbesetzung bekannt.
1. Die Landeshauptstadt Innsbruck als
grundbücherliche Eigentümerin sowie
Verwalterin des öffentlichen Gutes und
der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß
§ 5 des Tiroler Straßengesetzes, verlängert jene Mietverträge mit GastgartenbetreiberInnen zur Anmietung einer
Gastgartenfläche, die bis längstens
30.11.2021 abgeschlossen wurden und
die nun um Verlängerung für die Gastgartensaisonen 2022 bis 2024 ansuchen. Die Verträge enden somit spätestens mit Ende der Gastgartensaison
2024, somit längstens per 31.12.2024.
2. Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Mietverträge werden nachstehende Punkte neu geregelt.
2.1
Ausschuss für Digitalisierung:
Bisher:
Mitglieder: Dejan Lukovic BA MA MA,
Mag.a Julia Seidl
Ersatzmitglieder: Thomas Lechleitner, Dipl.
Soz.-Wiss.in Zeliha Arslan
Die Gastgartenfläche ist für die
Dauer der vereinbarten Mietdauer
zu betreiben. Außerhalb der vereinbarten Mietdauer und im Falle einer
Betriebsschließung von mehr als
1 Woche ist die Gastgartenfläche
vollständig von allen Fahrnissen zu
räumen und sind insbesondere in
der gebührenpflichtigen Kurzparkzone die Stellplätze freizumachen.
Bei Nichteinhaltung wird der Mietvertrag aufgelöst und der bereits
bezahlte Mietzins einbehalten.
Neu:
Mitglieder: Dejan Lukovic BA MA MA,
Mag.a Dagmar Klingler-Newesely
Ersatzmitglieder: Marcela Duftner,
Dipl.-Soz.-Wiss.in Zeliha Arslan
Für den Klub der Innsbrucker Grünen."
Es wird Kenntnis genommen.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
13.
MagIbk/34284/LA-LSA/1/MIV
Verlängerung Gastgartenverträge
- Konditionen - Saisonen 2022 bis
2024 (Verfügung gemäß § 33
IStR 1975)
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 16.12.2021 gemäß Verfügung
nach § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (nachträgliche
Kenntnisnahme):
GR-Sitzung 26.01.2022
Ganzjähriger Gastgartenbetrieb:
Gewerbetreibende können künftig
um einen ganzjährigen Gastgartenbetrieb ansuchen bzw. kann wie
bisher auch eine kürzere Mietdauer
im Zeitraum der regulären Gastgartensaisonen 01.01.2022 bis
31.12.2024 zu Beginn der Vertragslaufzeit vertraglich vereinbart werden.
2.2
Stadtinterne Arbeitsgrundlage - Mobilitätskonzept: Grundlage für die
öffentlich-rechtliche Bewilligung
nach der Straßenverkehrsordnung
1960 und die zivilrechtliche Gestattung nach § 5 Tiroler Straßengesetz
sind die mit den Amtssachverständigen und den Blaulichtorganisationen in Anwendung der gesetzlichen
Bestimmungen ausgearbeiteten
Pläne.