Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.119
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43.4
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Tarifreform insbesondere für Studierende (GRin Reisecker)
44.
Einbringung von Anträgen
44.1
I-OEF 21/2014
Amraser Straße, Abbiegemöglichkeit für Lkw zum Frachtenbahnhof
(GRin MMag.a Traweger-Ravanelli)
GRin Reisecker: Ich stelle folgende Anfrage:
In den Augen der Innsbrucker Bevölkerung
gab es eine massive Teuerung bei den IVBEinzeltickets (€ 2,-- bei Kauf im Bus). Die
Parkraumbewirtschaftung ist als ganzheitliches Konzept zu sehen, bei dem es den InnsbruckerInnen auch erleichtert werden
muss, auf die öffentlichen Verkehrsmittel
umzusteigen.
Innsbruck ist eine sehr junge Stadt; bei der
Ankündigung vom 20.02.2013 freuten sich
viele junge InnsbruckerInnen, künftig günstiger mit den öffentlichen Verkehrsmittel zu
fahren. Leider hat sich die angekündigte Erleichterung bei den Studierenden (von denen in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen zur Senkung der Preise kamen) nicht
erfüllt.
Ich ersuche daher - als Ressortführende Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider um die Beantwortung der oben angeführten Fragen.
1.
Im Februar 2013 wurde ein Jahresticket der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH (IVB) für alle
in Bildung und Ausbildung Stehenden
um € 150,-- ab 01.01.2014 angekündigt. Durch neue Vereinbarungen mit
dem Land Tirol kam es zu Vergünstigungen für SchülerInnen und Lehrlinge.
Andere Gruppen (insbesondere die
Studierenden an Universitäten und
Fachhochschulen) blieben unberücksichtigt.
Gibt es derzeit Verhandlungen, ob, wie
und wann auch andere in Bildung oder
Ausbildung Stehende zu leistbaren
IVB-Tickets kommen werden?
2.
Tarif-Arbeitsgruppe der IVB: Wann ist
mit einer umfassenden Tarifreform bei
der IVB zu rechnen?
3.
Gibt es bereits konkrete Beschlüsse bei
der IVB-Tarifreform? Wenn ja, welche?
Reisecker, eigenhändig
GR-Sitzung 27.02.2014
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern
folgenden Antrag:
Derzeit gibt es in der Amraser Straße eine
Abbiegemöglichkeit zum Frachtenbahnhof
für Lastkraftwagen (Lkw) ab dreieinhalb
Tonnen. Da zum Frachtenbahnhof auch
sehr viele kleinere bzw. leichtere Lkw und
Lieferfahrzeuge zufahren, sollte diese
Möglichkeit auch für leichtere Lkw geschaffen werden, um unnötigen Umwegverkehr und damit verbunden höheren
Kohlendioxid-Ausstoß in der Stadt zu
vermeiden.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Abbiegemöglichkeit für Lastkraftwagen
(Lkw) in der Amraser Straße zum Innsbrucker Frachtenbahnhof wird künftig nicht nur
für Lkw ab dreieinhalb Tonnen gestattet,
sondern auch auf leichtere Lkw ausgeweitet.
MMag.a Traweger-Ravanelli, Gruber und
Wanker, alle eigenhändig
44.2
I-OEF 22/2014
Organstrafverfügungen, Anführen
von Kontaktadresse oder Telefonnummer (StR Wanker)
StR Wanker: Ich stelle folgenden Antrag:
Die Organstrafverfügungen der Stadtgemeinde Innsbruck weisen derzeit keine Kontaktadresse oder Telefonnummer auf. Betroffenen BürgerInnen wird somit ein Klären
von Unklarheiten und ein Rückfragen unnötig erschwert. Mit Angabe der zuständigen
Dienststelle samt Telefonnummer soll der
Bürgerservice der Stadt Innsbruck verbessert werden.