Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.121
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- 181 -
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit der
Bundesministerin für Inneres Kontakt aufzunehmen, um den bisherigen Standort des
Polizeiwachzimmers Hungerburg in Form
eines Polizeistützpunktes als AußensteIle
des Wachzimmers Hötting zu erhalten.
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die zuständigen Stellen darauf hinzuweisen, dass
bei der bevorstehenden Ausschreibung zur
Parkraumbewirtschaftung neben anderen
Kriterien insbesondere das BestbieterInnenprinzip Anwendung finden muss.
Gleichzeitig sind mit der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH Gespräche aufzunehmen, um die Räumlichkeiten des Polizeiwachzimmers für einen zukünftigen Polizeistützpunkt auf der Hungerburg zu sichern.
Buchacher, Eberl, Dr.in Pokorny-Reitter,
Reisecker, Mag.a Yildirim und Grünbacher,
alle eigenhändig
Buchacher, Eberl, Dr.in Pokorny-Reitter,
Reisecker, Mag.a Yildirim und Grünbacher,
alle eigenhändig
44.6
44.5
I-OEF 25/2014
Parkraumbewirtschaftung, BestbieterInnenprinzip als Ausschreibungskriterium (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Die Parkraumbewirtschaftung wird im
Stadtgebiet erheblich ausgeweitet, dementsprechend erfolgt wie angekündigt eine
Neuausschreibung. Es ist eine sorgsame,
intensive Überwachung erforderlich, die
nicht im Akkord oder nach Kopfzahl geleistet werden soll.
Nach den bisherigen Erfahrungen werden
sehr viele Frauen bei der Überwachung
eingesetzt. Diese sind vielfach aus familiären Gründen auf flexible Arbeitszeiten angewiesen.
Daher ist es wichtig, dass auch soziale Kriterien bei der Ausschreibung aufgenommen
werden. Diese Kriterien umfassen neben
einer angemessenen und korrekten Entlohnung der MitarbeiterInnen weitere Parameter, denen im Rahmen des BestbieterInnenprinzips eine maßgebliche Bedeutung zukommt.
Bei einer Ausschreibung im Raum der Europäischen Union (EU) sind gerade diese
sozialen Kriterien eine der wesentlichen
Punkte, um Lohndumping auf Kosten der
Beschäftigten zu unterbinden und damit
auch heimischen Unternehmen eine Chance zu geben.
GR-Sitzung 27.02.2014
I-OEF 26/2014
Mietzinsbeihilfe, transparentere
Darstellung der individuellen Berechnung der Höhe
(GR Mag. Krackl)
GR Mag. Krackl: Ich stelle folgenden Antrag:
Im Zuge einer Podiumsdiskussion zum
Thema "Wohnen & Studieren" in Innsbruck
wurde seitens der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) an der Universität Innsbruck der Wunsch geäußert, die Feststellung bzw. Berechnung der Höhe der Mietzinsbeihilfe transparenter und nachvollziehbarer darzustellen.
Nicht selten variieren die Höhen der Beihilfen, das hängt jedoch in der Regel mit der
hohen Anzahl an unterschiedlichen Parametern für die Berechnung zusammen. Mit
der Darstellung des Zustandekommens der
Beihilfenhöhe wird dem Ansatz einer transparenten Verwaltung Rechnung getragen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob eine transparentere Darstellung der individuellen Berechnungen zur Höhe der Mietzinsbeihilfe
auf den Bescheiden abgebildet werden
kann.
Mag. Krackl, eigenhändig