Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.24

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 667 -

den Zenit schon überschritten und es ist
dringender Handlungsbedarf angezeigt.
Im Bereich der Wirtschaft, bei den Arbeitsplätzen und bei den Einnahmen für die
Stadt Innsbruck, damit wir das breite Angebot weiterhin leistbar gestalten können, gibt
es im Jahr 2021 und im Jahr 2022 ähnliche
Zahlen. Nehmen wir das Jahr 2022 her, da
meldeten 396 "InländerInnen" den Hauptwohnsitz ab und es gab einen Zuzug an
"AusländerInnen" von 403 Personen. Eben
deshalb ist Handlungsbedarf gegeben, der
jenseits von starren, ideologischen Grenzen
zu führen ist.
Daran müssen wir gemeinsam arbeiten.
GR Depaoli: Migration ist ein sehr schwieriges Thema. Da geht es um rechts gegen
links. Wir stellen die bürgerliche Mitte dar
und darum habe ich einen anderen Zugang.
Es gibt verschiedene Arten der Migration.
Wir nehmen uns heute der Bildungsmigration an. Was ist das? Da geht es um Personen, die sich weiterbilden wollen und in ihrem Heimatland keine Möglichkeit haben.
Da gibt es z. B. einen Studenten, nennen
wir ihn Detlef aus Flensburg, der dort keinen
Zugang zu einer Universität hat. Dieser
kommt nach Österreich oder nach Tirol, weil
er hier studieren kann. Das ist Bildungsmigration.
Welche Auswirkungen hat das auf die Stadt
Innsbruck bzw. welche politischen Auswirkungen hat das? Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) darf jede/r EU-BürgerIn, die/der den Hauptwohnsitz bei uns in einer Gemeinde oder in einer Stadt anmeldet,
den Gemeinderat wählen und auch gewählt
werden.
Da gibt es ein großes Missverhältnis zwischen den 276 Gemeinden in Tirol und der
Stadt Innsbruck. Warum? Weil es eine Tiroler Gemeindewahlordnung und eine Innsbrucker Gemeindewahlordnung gibt. In den
276 Gemeinden in Tirol ist es so, dass
diese BildungsmigrantInnen, die in einer
Gemeinde eine Wohnung bekommen, sich
akklimatisieren müssen und dann, nachdem
sie den Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde
angemeldet haben, wählen dürfen. Damit
können sie die Politik verändern.
In der Stadt Innsbruck ist das anders. In der
Innsbrucker Gemeindewahlordnung steht,
dass gewählt werden darf, sobald der
GR-Sitzung 14.07.2022

Hauptwohnsitz angemeldet ist. Macht das
Sinn? Normalerweise müsste man sich
schon zuerst in der Stadt auskennen. Zurzeit ist es so, dass StudentInnen nach Innsbruck kommen, nicht wissen, wo sich die
Annasäule und das Goldene Dachl befinden, den Patscherkofel mit dem Hafelekar
verwechseln und meinen, dass der Fluss,
der durch Innsbruck fließt, die Donau ist,
aber wählen dürfen sie. Das ist falsch und
das müssen wir ändern.
Wie können wir das ändern? Wir werden
heute einen Antrag einbringen, dass die
Innsbrucker Gemeindewahlordnung geändert werden muss. Die GRÜNEN werden
damit keine Freude haben, aber jeder/m,
die/der ein wenig Demokratieverständnis
besitzt, müsste klar sein, dass das, was 276
Gemeinden in Tirol für gut befinden, auch
für die Stadt Innsbruck gut sein müsste.
Alle, die zu uns in die Stadt kommen, sollten
zuerst eine gewisse Zeit hier wohnen und
sich ein Bild machen. Auch der Bürgermeister soll kennengelernt werden, wenn sie ihn
lächelnd mit dem Rad vorbeifahren sehen.
Es muss einfach klar sein, dass diese Personen wissen, wer der Stadt Innsbruck guttut und wer nicht. Dazu ist ein Jahr nötig
und darum gibt es das in allen anderen Gemeinden in Tirol. Aus diesem Grund wird
unser Antrag, der im Herbst zur Abstimmung kommt, hoffentlich auf fruchtbaren
Boden fallen. Ich hoffe, dass die bürgerlich
Vernünftigen den Kopf einschalten und zugeben, dass man das bis jetzt übersehen
hat.
Für alle zuhause noch einmal: In der Stadt
Innsbruck darf ein/e StudentIn und jede/r,
die/der zu uns kommt, um sich höher ausbilden zu lassen, sofort die GRÜNEN, die
GRÜNEN oder die GRÜNEN wählen. In den
anderen Tiroler Gemeinden muss ein Jahr
gewartet werden. Das brauchen wir auch in
der Stadt Innsbruck.
GR Onay: GR Depaoli ist offensichtlich
noch nicht in der EU angekommen. Liebe
FPÖ, ich muss Eure Party crashen.
Der Abschnitt 5, § 39, der europäischen
Wahlordnung lautet:
"Wenn Europäerinnen und Europäer sich in
anderen Ländern anmelden, sind sie aktiv
und passiv wahlberechtigt."