Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.44
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den Stempel- und Rechtsgebühren sowie von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.
6.
22.
bzw. Tagesskipässe der lnnsbrucker Nordkettenbahnen, 1 Stück pro
angefangener 100 m2 Grundfläche);
Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus - Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und
bevollmächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
b) Laufzeit: bis zu 20 Jahre (übereinstimmende Laufzeit für alle Verträge);
c) Sommerpflege Pistenflächen durch
und auf Kosten der lnnsbrucker
Nordkettenbahnen GmbH durchzuführen bzw. zu veranlassen;
Maglbk/47440/LA-LSA/1/SAG/1
d) Nachzahlung für vergangene, vertragslose Zeiträume in Höhe von
€ 0,20 pro m2 und Jahr;
Grundstück in KG Mühlau, Löschung des Wiederkaufsrechtes
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ALI,
1 Stimme; einstimmig):
e) Jeweilige Verträge treten erst in
Geltung, wenn alle GrundeigentümerInnen der für die 3er-Abfahrt benötigten Trassenflächen eine entsprechende Vereinbarung unterfertigt haben.
Antrag des Stadtsenates vom 06.07.2022:
Die Stadt Innsbruck stimmt der Einverleibung der Löschung des ob der Liegenschaft
EZ 759 KG Mühlau zu C-LNr. 1 verbücherten Wiederkaufsrechtes für die Stadt Innsbruck zu.
23.
2.
Maglbk/30394/LA-LSA/1/SCK
lnnsbrucker Nordkettenbahnen,
Sicherung 3er-Abfahrt, Verträge
mit Grundeigentümern, Überlassung städtischer Grundflächen für
2er und 3er-Abfahrt, Sommerpflege Abfahrtsflächen
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 13.07.2022:
1.
Herr Bürgermeister wird ermächtigt, die
lnnsbrucker Nordkettenbahnen GmbH
aufzufordern, mit jenen Liegenschaftseigentümern, deren Grundflächen von
der 3er-Abfahrt der Nordkettenbahnen
betroffen sind, zum Zweck der Sicherung des Bestehens dieser Talabfahrt
in eigenem Namen Vereinbarungen
über die Nutzung dieser Flächen zum
Betrieb und zur Erhaltung einer Skipiste bzw. Skiroute auf der bestehenden Trasse der Abfahrt über den sogenannten "Tobel" und/oder über den Bodensteinalmweg abzuschließen, dies
mit folgenden wesentlichen Konditionen:
a) Entgelt in Höhe von € 0,20 pro m2
und Jahr (zuzüglich allfälliger USt.),
plus Freikarten (Tagesfreikarten
GR-Sitzung 14.07.2022
Sofern alle für den Betrieb der 3er-Abfahrt erforderlichen Verträge mit den
GrundeigentümerInnen zustande kommen, finanziert die Stadt Innsbruck die
Entgeltnachzahlungen der lnnsbrucker
Nordkettenbahnen GmbH an die von
der 3er Abfahrt betroffenen GrundeigentümerInnen für die jeweiligen vertragslosen Zeiträume, beginnend frühestens ab der Wintersaison 2016; dies
jedoch mit einem Betrag von bis zu maximal € 8.000,- pro Nachzahlungsjahr.
Die Finanzierung dieser Kosten durch
die Stadt Innsbruck steht zudem unter
der Bedingung, dass die Verträge mit
allen GrundeigentümerInnenn bis
längstens 31.12.2023 zustande kommen. Die Auszahlung soll über die
Haushaltsstelle Vp. 1/898000-781200,
Seilbahnen und Lifte, Transfers INKB Randzeiten (GA) erfolgen. Die Mag.Abt. IV wird beauftragt, die Bedeckung
über einen Nachtragskredit oder durch
Budgetanmeldung sicherzustellen.
3.
Die Stadt Innsbruck bekennt sich dazu,
dass die im Eigentum der Stadt Innsbruck stehenden Grundflächen, welche
für die Trasse der 2er- und 3er-Abfahrt
(einschließlich des Bodensteinalmweges) beansprucht werden, entsprechend der bisherigen Praxis weiterhin
unentgeltlich zum Zweck des Betriebes