Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.118
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haben uns aber darauf geeinigt, dass wir
das nicht machen. Unter diesem Punkt ist
aber keine Debatte zulässig.
Ich wäre jetzt sehr überrascht, wenn wir
heute eine andere Handhabung machen.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Wir haben in der GOGR § 18 Abs. 5, in dem
Folgendes steht:
"Dass die Debatte zu einer Anfragebeantwortung zu eröffnen ist, wenn mindestens
14 Mitglieder des Gemeinderates dies beantragen. Im Falle der Eröffnung einer Debatte gelten die Bestimmungen der § 26 bis
§ 32 mit der Maßgabe, dass dem Vorsitzenden ein Schlusswort zukommt."
Daher sehe ich nicht, warum wir keine Debatte zu einer Anfrage beantworten können.
Bgm. Willi: Dann lasse ich die Eröffnung
der Debatte zu.
57.
Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen
57.1
MagIbk/41563/GfGR-AF/67/2022
Patscherkofelbahn Infrastruktur
GmbH (PKBI), Aufsichtsratsvorsitzender, Zahlung bzw. Rückforderung von Geldern für "Beratungsleistungen und Wissenstransfer"
(FPÖ)
Bgm. Willi: Die von Bgm.-Stellv. Lassenberger und MitunterzeichnerInnen eingebrachte dringende Anfrage (Seite 720) wird
gemäß Beilage beantwortet und in der Sitzung verlesen.
Die Beantwortung der dringenden Anfrage
gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 13.07.2022
wurde den Gemeinderatsmitgliedern im geschützten Bereich der Homepage der Stadt
Innsbruck vor Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 3 Stunden
30 Minuten.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich ersuche
die Debatte zur Anfragebeantwortung zu eröffnen.
GR-Sitzung 14.07.2022
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Der Antrag auf Eröffnung der Debatte wird
angenommen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Es handelt
sich hier um ein Thema, das heute und gestern bereits durch die Medien gegeistert ist.
Es gibt sehr viel Wirbel, denn man weiß
nicht, welche Aussagen richtig sind. Wenn
man sich die Anfragebeantwortung ansieht,
stellt mich diese vor ein Rätsel. Plötzlich ist
es so, dass Mag. Frießer keine Entschädigung als Aufsichtsratsvorsitzender erhalten
hat, sondern scheinbar darauf verzichtete.
Es wurde eine andere Beratungsleistung
über die Patscherkofelbahn an die Rosshütten AG abgerechnet. Ich nehme an, dass
der Betrag dann Mag. Frießer zugegangen
ist.
Eines hat mich immer schon ein wenig irritiert. Ein Aufsichtsratsvorsitzender erhält einen gewissen Betrag pro Jahr für seine Tätigkeit. Natürlich ist es legitim, dass man darauf verzichtet und das Geld nicht annimmt.
In dem Fall wird auf die Entschädigung als
Aufsichtsratsvorsitzender verzichtet, aber
auf der anderen Seite erhält man die Gelder
doch. Das ist nicht ganz in Ordnung.
Aus der Berichterstattung ist nicht ganz klar
hervorgegangen, ob definitiv keine Aufsichtsratsentschädigung ausgezahlt, sondern nur eine Beraterleistung auf Grund seines Wissens erstattet wurde? Er war aber
Mitglied im Aufsichtsrat, daher wäre es am
Ende des Tages sehr wichtig, wofür die Gelder geflossen sind. Heute kann man aus der
Zeitung entnehmen, dass ein gerichtliches
Verfahren gegen GR Mayer in dieser Sache
anhängig war. Die Staatsanwaltschaft hat
festgestellt, dass die Aussagen von GR Mayer damals den Tatsachen entsprochen haben.
Daher kenne ich mich langsam nicht mehr
aus, welche Auskünfte richtig sind. Stimmen
die Aussagen in der Anfragebeantwortung?
Man kann als Gemeinderat in diesem Haus
nicht mehr erkennen, wer, welche Mittel, zu
welchen Konditionen erhält bzw. Abmachungen trifft. Es haben sich die Steuerzahler und die Bürger verdient, alles klipp und
klar auf den Tisch zu legen. Warum hat jemand, der die Funktion des Vorsitzenden in
einem Aufsichtsrat innehat, auf sein Salär