Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.231
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (Hinweis auf Stadtsenatssitzung vom
04.05.2022 Zahl IV – 3360/2022)
Frage 3:
Wer ist für die Umsetzung der Richtlinie über die Qualifikation und die Vergütung
von Aufsichtsratsmitgliedern verantwortlich?
Antwort:
Die Richtlinie ist durch Beschlussfassung in der Generalversammlung bzw.
in der Hauptversammlung gesellschaftsrechtlich zu verankern.
Frage 4:
Gibt es von der Stadt Innsbruck entsandte Aufsichtsrats-Mitglieder bzw.
-Vorsitzende, die aufgrund der Nicht-Umsetzung der Richtlinie vom 15.07.2020
weniger Bezüge erhalten, als das bei einer Umsetzung der Fall wäre?
Antwort:
Sitzungsgelder und Vergütungen an AufsichtsrätInnen sind keine Bezüge,
sondern Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses (Hinweis auf § 47
und § 109a EStG).
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (Hinweis auf Stadtsenatssitzung vom
04.05.2022 Zahl IV – 3360/2022)) Vorsitzender-Stellvertreter und Mitglieder
erhalten weniger, als in der Richtlinie vorgesehen.
Internationales Studentenhaus gemeinnützige GmbH (Sitzungsgeld € 100,00
– einmalig, pro Sitzungstag, keine Vergütung)
Frage 4a:
Falls ja, um welche Personen handelt es sich, in welchem Aufsichtsrat sind diese
jeweils tätig und wie hoch fällt jeweils der Minderbezug p.a. aus?
Antwort:
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG – Mitglieder des Aufsichtsrates
Internationales Studentenhaus gemeinnützige GmbH – Mitglieder des Aufsichtsrates
(Zum Schutz personenbezogener Daten wurde von Namens- und Betragsnennungen Abstand genommen.)
Frage 5:
Gibt es von der Stadt Innsbruck entsandte Aufsichtsrats-Mitglieder bzw.
-Vorsitzende, die aufgrund der Nicht-Umsetzung der Richtlinie vom 15.07.2020
mehr Bezüge erhalten, als das bei einer Umsetzung der Fall wäre?
Antwort:
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (Hinweis auf Stadtsenatssitzung vom
04.05.2022 Zahl IV – 3360/2022)
Innsbrucker Immobilien GmbH; Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG;
Innsbrucker Immobilien Service GmbH; Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H.
Frage 5a:
Falls ja, um welche Personen handelt es sich, in welchem Aufsichtsrat sind diese
jeweils tätig und wie hoch fällt jeweils der Überbezug p.a. aus?
Antwort:
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG – Vorsitzender des Aufsichtsrates
Seite 3 von 4