Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf

- S.236

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Frage 9:

Musste für die Stelle des "Rangers" ein eigener Dienstposten im Stadtmagistrat
geschaffen werden, und wenn ja, wann konkret wurde dieser Dienstposten geschaffen?

Antwort:

Ja. Die Stelle wurde ordnungsgemäß von der Mag.-Abt. III, Wald und Natur,
für den Dienstpostenplan 2021 angemeldet.

Frage 10:

In welchem vom Gemeinderat der Stadt Innsbruck beschlossenen Dienstpostenplan ist die Stelle des "Rangers" vorgesehen?

Antwort:

Ab dem Dienstpostenplan 2021.

Frage 11:

Wann wurde im Gemeinderat bzw. im Stadtsenat beschlossen, einen "Ranger"
einzustellen?

Antwort:

Die Stelle des Rangers ist keine Führungsposition. Gemäß Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist der Stadtsenat nur für die Besetzung
von Führungspositionen (Abteilungsleitung, Amtsleitung, Magistratsdirektor/in) zuständig. Die Einstellung von MitarbeiterInnen in den städtischen
Dienst obliegt dem Bürgermeister.
Der Posten des Rangers wurde mit der Abstimmung über den Dienstpostenplan 2021 in der Budget-Sitzung des Gemeinderats im November 2020 beschlossen.
Die Ausschreibung der genannten Position wurde in der PEP-Sitzung am
03.03.2021 (18-2021/PEP) genehmigt. Die Objektivierungsleitlinie (OBL) regelt intern das Prozedere bei Stellenbesetzungen. Der OBL entsprechend,
war der Bürgermeister in das Auswahlverfahren nicht eingebunden.

Frage 12:

Wann erfolgte der Dienstantritt des "Rangers"? (Datum)

Antwort:

Dieser erfolgte am 01.10.2021.

Frage 13:

In der Presseaussendung der Stadt Innsbruck vom 14.04.2021 wird mitgeteilt,
dass das Projekt auf drei Jahre angelegt ist. Die Kosten in der Höhe von
€ 120.000,-- übernehmen zur Hälfte das Land Tirol bzw. die Stadt Innsbruck. Welche Kosten des Projektes werden mit den € 120.000,--, bei welchen die Stadt Innsbruck € 60.000,-- übernimmt, abgedeckt? (Anmerkung: Gehalts - bzw. Lohnkosten können es bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht sein!)

Antwort:

Bei der Projektkonzeption wurden Gehaltskosten von € 115.000,-- und Sachaufwendungen von ca. € 5.000,-- für drei Jahre veranschlagt.

Frage 14:

Handelt es sich beim "Ranger" um einen Vollzeitjob, Halbzeitjob bzw. um eine geringfügige Beschäftigung?

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