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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.154

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Beihilfe
Katastrophenfonds

Im Jahr 2012 ist der Stadtgemeinde Innsbruck für den Ankauf eines
LKW 2-achsig mit Ladekran und Pritsche für die FF Mühlau (AK: netto
€ 157,4 Tsd.) ein Zuschuss aus Mitteln des Katastrophenfonds in der
Höhe von € 40,0 Tsd. ausbezahlt worden.

Beihilfe Katastrophenfonds und
ASFINAG Beiträge

Zudem ging aus den der Kontrollabteilung vorgelegten Prüfungsunterlagen hervor, dass der BFI für den Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges
im Wirtschaftsjahr 2012 einerseits eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds in Höhe von € 50,0 Tsd. und anderseits ein Zuschuss aus den
Kostenbeiträgen der ASFINAG von € 120,0 Tsd., sohin gesamt
€ 170,0 Tsd., gewährt worden ist. Die Transferzahlung des Landes
Tirol wurde im AOH des Jahres 2013 als Einnahme verbucht.

Anschaffungen
über den LFI

Des Weiteren stellte die Kontrollabteilung im Zuge ihrer Einschau fest,
dass wiederholt Gerätschaften bzw. Ausrüstungsgegenstände für die
FF, für die BFI oder für den Bezirks-Feuerwehrverband Innsbruck Stadt
nicht nur vom LFI gekauft, sondern auch deren Bezahlung vom Land
Tirol direkt mit den jeweiligen Lieferfirmen abgewickelt worden ist. Die
Finanzierung erfolgte entweder aus Mitteln des Bundeszuschusses für
Katastropheneinsatzgeräte der Feuerwehren oder aus Kostenbeiträgen
der ASFINAG.

Zuschüsse für Anschaffungen aus der Kameradschaftskasse der FF

Darüber hinaus ergaben Recherchen der Kontrollabteilung, dass vom
Land Tirol vereinzelt Zuschüsse für Investitionen gewährt wurden, welche von den FF über die „Kameradschaftskasse“ finanziert worden
sind. Diese Beihilfen aus dem LFF sind jedoch nicht der betreffenden
freiwilligen Feuerwehreinheit sondern der Stadt Innsbruck überwiesen
worden.
Die letzte derartige Förderung in der Höhe von € 3.000,00 hat den Kauf
eines Kommandofahrzeuges betroffen und wurde vom Land Tirol der
FF Mühlau zugesprochen.
Der Zuschuss ist am 04.07.2013 von der Stadt Innsbruck vereinnahmt
und auf einem so genannten Anzahlungs-/Überzahlungskonto der Gebietskörperschaft erfasst worden. Nach Bekanntgabe des Empfängers
durch die BFI wurde dieser Förderungsbeitrag am 26.09.2013 an die
FF Mühlau weitergeleitet.
8.2 Zuwendungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds

Rechtsgrundlagen
Bedarfszuweisungen

Im Rahmen des Verteilungsprozesses der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden nach den Bestimmungen
des FAG 2008 von den länderweise errechneten Beträgen 12,7 % ausgeschieden und den Ländern überwiesen. Hierbei handelt es sich um
zweckgebundene Landesmittel, welche für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden bestimmt sind. In Bezug auf die Zuteilung dieses Vermögens ist die Stadtgemeinde Innsbruck einer Sonderregelung unterworfen. Für kommunale Vorhaben (u.a. für die Errichtung und Instandhaltung von Feuerwehrgerätehäusern) gelangt jährlich
ein zwischen den Vertretern beider Gebietskörperschaften (Stadt Innsbruck und Land Tirol) ausverhandelter Pauschalbetrag zur Auszahlung.

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Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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