Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.156

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Darüber hinaus war aus den der Kontrollabteilung vorgelegten Prüfungsunterlagen nicht ersichtlich, ob das gegenständliche Sonderfahrzeug von der FF Mühlau zur Gänze, also zzgl. der Umsatzsteuer in der
Höhe von € 5.766,54, bezahlt werden sollte oder der Steuerbetrag von
der Stadt Innsbruck zu übernehmen war. Nach Meinung der Kontrollabteilung galt es zu klären, ob dieser Betrag der FF Mühlau rückzuerstatten oder ob von der FF Mühlau noch ein Betrag von € 5.245,03 einzufordern wäre.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die BFI mit, dass im Hinblick auf die Abklärung dieses Sachverhaltes mit der MA IV Kontakt
aufgenommen werde.
8.4 Kostenersatz Waldbrandbekämpfung
Bekämpfung
Waldbrand

Zudem hat die Stadt Innsbruck im Jahr 2011 vom Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eine Zuwendung von € 134.840,32 erhalten.
Bei diesem Betrag handelte es sich um die Anerkennung für einen Teil
der Bekämpfungskosten hinsichtlich des am 10.04.2009 im Gemeindegebiet von Innsbruck aufgetretenen Waldbrandes. Die Gesamtkosten
(ohne Berücksichtigung der Personalkosten) für den in Rede stehenden Einsatz haben € 259.984,50 betragen. Davon wurde ein Betrag
von € 135.001,55 aus Bundesmittel bezahlt. Die Kosten für die Reparatur eines Löschwasserbehälters sowie des Ersatzteiles für eine Tragkraftspritze (Summe: € 161,23) wurden der BFI bereits im Jahr 2009
ersetzt.
9 Fuhrparkmanagement

Instandhaltungsvertrag
mit IVB

Die IVB war mit Beschluss des StS vom 13.05.2003 mit der Betreuung
des damaligen Fahrzeugbestandes der BFI und der ihr angeschlossenen FF beauftragt worden. Ihrem Angebot entsprechend hat die Gesellschaft insbesondere das Fuhrparkmanagement, die Überprüfung
der Fahrzeuge nach § 57a KfG, Wartungsarbeiten sowie die Instandhaltung der Feuerwehrfahrzeuge übernommen.

Auflösung Instandhaltungsvertrag mit IVB

Aufgrund der Notwendigkeit einer Tarifanpassung sowie der Spezifikation des Aufgabenbereiches wurde im Jahr 2011 vom StS in seiner
Sitzung vom 20.12.2011 der Kündigung des seinerzeitigen Instandhaltungsvertrages mit der IVB zum 31.12.2011 zugestimmt.
Nach erfolgter Durchführung der Ausschreibung durch das Amt „Berufsfeuerwehr“ erteilte der StS in seiner Sitzung vom 06.03.2013 den
Auftrag, die Service- und Wartungsarbeiten für die nächsten zwei Jahre
an den Billigstbieter zu vergeben. In diesem Zusammenhang zeigte
sich die Kontrollabteilung verwundert, dass ihr auf mehrmalige Anfragen hin kein Wartungsvertrag mit dem neuen Unternehmen übermittelt
werden konnte, aus welchem das Datum des Vertragsbeginnes hervorgeht.

Kosten- und
Leistungsbericht

Ergänzend wurde von den Mitgliedern des StS in der Sitzung vom
20.12.2011 beschlossen, dass „bis Ende Mai 2012 ein ‚Kosten- und
Leistungsrechnungsbericht‘ vorzulegen ist, indem auf die tatsächlichen
Auswirkungen hinsichtlich des Personalstandes der IVB, die bisher
geleisteten Zahlungen … sowie die Verrechnung zwischen den invol-

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Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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