Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.33
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GR Depaoli: Ich nehme diesen Satz zurück. Es soll in der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsverwaltung, BeamtInnen geben, die
versuchen, den AntragstellerInnen das Leben so schwer als möglich zu machen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: GR Depaoli,
diese Wortmeldung hat das Gesagte nicht
verbessert, sondern verschlechtert. Ich
würde um eine Klarstellung bitten oder die
Wortmeldung zurückzuziehen.
GR Depaoli: Ich nehme alles zurück. Gehört hat es schon jede/r.
Es geht weiters um die Genehmigung des
Gastgartens. Ein gutes Beispiel stellt das
Café Gießen im Westen der Stadt dar. Dem
Lokal wurde die Genehmigung für einen
Gastgarten entzogen, weil sich 60 Personen
beschwert haben, dass es laut zugeht.
Wenn sich 60 AnrainerInnen beschweren
sehe ich vollkommen ein, dass man die Eingaben hinterfragen muss. Als wir der Sache
auf den Grund gegangen sind, sind wir darauf gekommen, dass diese Beschwerden
alle von der gleichen Person kommen.
Die Genehmigung des Gastgartens wurde
entzogen, weil ein einziger Anrainer 60 Mal
zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten angerufen hat. Solche Dinge muss man
hinterfragen. Die Pächterin des Cafés hatte
eine Unterschriftenliste von 200 AnwohnerInnen, die den Gastgarten weiterhin gerne
wollen. Dieser Liste wurde kein Gewicht beigemessen und keine Genehmigung für den
Gastgarten mehr erteilt. Jetzt erfolgt hoffentlich eine Neubewilligung.
Die Gastgartenverordnung stellt meiner
Meinung nach eine Knebelung dar. Wir haben es als Stadt Innsbruck gar nicht notwendig, so mit den GastronomInnen umzugehen. Seien wir doch froh, dass wir viele
Gastgärten in der Stadt Innsbruck haben.
Ich halte fest, dass ich mit der neuen Gastgartenverordnung nicht mitgehen werde.
Das ist nicht in unserem Sinne. Man muss
den GastronomInnen versuchen in Zeiten
wie diesen entgegenzukommen, ohne ihnen
das Leben durch irgendwelche Auflagen
noch zu erschweren.
Die Überlassung der WC-Anlagen mittels
Gastgartenvertrag kann man damit vergleichen, dass zukünftig nur dann eine AnwohnerInnenparkkarte ausgestellt wird, wenn
GR-Sitzung 26.01.2022
jede/r sein/ihr Auto drei Tage im Monat anderen zum Fahren leiht. Das wäre die weitere Folge. Das sind Dinge, die einer Tourismusweltstadt keinesfalls würdig sind. Daher
wird die Gastgartenverordnung von uns zur
Kenntnis genommen, denn es bleibt uns
nichts anderes übrig. Für uns ist sie allerdings nicht sinnvoll.
Ich hätte noch gerne eine Auskunft von der
Frau Magistratsdirektorin, ob der Antrag
nicht zuvor in einem Ausschuss behandelt
werden müsste, denn dann wäre der Beschluss des Stadtsenates nicht ganz rechtskonform.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich darf aufklären, dass es, wie auf der Tagesordnung
bereits vermerkt, zu keiner Abstimmung
kommt. Der Stadtsenat hat bereits abgestimmt. StR Federspiel und ich haben uns
damals der Stimme enthalten. Auf Grund
der Zeitknappheit wurde dann mittels Notrecht die Verlängerung der Gastgartenregelung vom Bürgermeister verordnet.
GRin Dengg: StR Federspiel und Bgm.Stellv. Lassenberger haben sich bei der Abstimmung im Stadtsenat enthalten. Ich
möchte kurz ausführen warum. In Punkt 3.2
wird Folgendes ausgeführt: Verbot des
Hausausschankes:
"Das Verbot des Hausausschankes während
der Durchführung der Veranstaltung Innsbrucker Christkindlmarkt wird zum Schutz
der Veranstaltung und dessen Image einheitlich auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet und gilt für alle Gastronomiebetriebe,
die im Nahbereich der Christkindlmärkte
auftreten und z. B. Glühwein und Kiachl etc.
anbieten."
Der Christkindlmarkt findet in der MariaTheresien-Straße und in der Altstadt statt.
Warum darf dann in den Stadtteilen Pradl,
Saggen, Mentlberg, Wilten und Sieglanger
kein Ausschank erfolgen? Das ist für mich
kontraproduktiv. Das verstehe ich auch
nicht. Bei der Definition "gesamtes Stadtgebiet" oder "nur Nahbereich" kann ich nicht
einordnen, wie diese aufzufassen ist.
Zudem hat mich sehr gestört - ich bin hier
weniger emotionsgeladen als mein Vorredner -, dass es gerade in diesen Zeiten Betriebsschließungen gibt. Die Bauten für die
Gastgärten sollen ganz einfach errichtet
werden, damit sie mit zwei oder drei