Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 08-2023-07-24-GR-Protokoll-Sonder.pdf

- S.16

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- 906 -

KonsumentInnen in der Art und Weise wie
wir kommunizieren, höchst unangenehm.
Ich kann Ihnen sagen, dass die MitarbeiterInnen der EnergieversorgerInnen - auch in
Tirol sind das Tausende - gerne andere Gespräche im Kreis der Bekannten und Verwandten führen würden.
Das waren nun die Antworten auf jene Fragen, die ich mir notiert habe.
Bgm. Willi: Ich bitte Sie, noch die Thematik
des Betriebsführungsvertrages zu erläutern.
DI Müller: Ich denke, es hat sich geklärt,
dass am 25.05.2023 sehr wohl in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates über Belange der IKB gesprochen wurde. Dabei
wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass
es noch einen vertraulichen Teil geben wird.
Von diesem wissen wir nichts, haben uns
aber sehr wohl im Livestream angesehen,
was im öffentlichen Teil diskutiert wurde.
Aus dem heraus ist dieser Brief entstanden,
für den wir uns als Vorstand nicht entschuldigen. Wir stehen dazu, dass wir Herrn Bürgermeister diesen Brief geschrieben haben.
Wir sind keine Freunde, aber man kann
auch einmal loben. Das haben wir getan.
Jetzt komme ich zum Thema Betriebsführungsvertrag. Es wurde hier etwas reduziert
dargestellt. Der dritte Betriebsführungsvertrag, der mit 01.01.2021 begonnen hat, beinhaltet einen sehr langen Kündigungsverzicht. Das Fundament für diese Betriebsführungsverträge geht auf einen Vertrag zurück, der am 03.05.2002 unterschrieben
wurde. Dieser heißt Kooperationsvertrag. In
diesem steht, dass die TIWAG das Recht
hat, den Stromvertrieb von TIWAG und IKB
in eine eigenständige wirtschaftliche Einheit
unter alleiniger Kontrolle der TIWAG zusammenzulegen.
Das heißt, es ist eine Gesellschaft, bei der
die KundInnen von TIWAG und IKB zusammengefasst werden. Die Verteilung der Geschäftsanteile erfolgte mit 15 % für die IKB
und 85 % für die TIWAG. Das steht in dem
Vertrag, der das Fundament aller Betriebsführungsverträge ist. Man hat dies damals,
obwohl im Vertrag enthalten, nicht umgesetzt.
Es ist im Vertrag auch geregelt, was passiert, wenn man diese Eigenständigkeit zum
damaligen Zeitpunkt nicht umsetzen will. Es
(Sonder-)GR-Sitzung 24.07.2023

gibt die Möglichkeit, den gemeinsamen Vertrieb auch ohne rechtliche Verselbständigung zu organisieren. Das ist jetzt seit viele
Jahren der Fall. Es gibt eine Abteilung
Stromvertrieb in der IKB. Dort sind fünf oder
sechs MitarbeiterInnen beschäftigt. Dann
gibt es die Abteilung Stromvertrieb in der TIWAG, die die Abteilung in der IKB führt,
ohne dass rechtlich eine eigene GmbH gegründet wurde.
Man hat den ersten Betriebsführungsvertrag
für zehn Jahre abgeschlossen. Dieser ist
am 31.12.2015 ausgelaufen. Es hat dann
nochmals einen ziemlich gleichlautenden
Betriebsführungsvertrag für weitere fünf
Jahre gegeben, der Ende des Jahres 2020
geendet hat. Im Jahre 2018, also zwei
Jahre vor Auslaufen dieses zweiten Vertrages, hat dann die TIWAG eingefordert, was
in dem Vertrag aus dem Jahr 2002 gestanden ist. Es sollte eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft geben, in die die IKB ihre
80.000 KundInnen und die TIWAG ihre
220.000 oder 240.000 KundInnen einbringt.
Das heißt für die IKB kein Betriebsführungsvertrag, keine StromkundInnen mehr. Es
wäre eine Gesellschaft entstanden, bei der
die IKB 15 % bis 16 % der Anteile und
nichts mehr zu sagen gehabt hätte.
Als die TIWAG mit dieser Forderung auf
uns, den Vorstand zukam, haben wir gesagt, dass die IKB nicht mehr die IKB ist,
wenn sie keine StromkundInnen hat. Wir
haben mit höchster juristischer Unterstützung alles unternommen, mit allen Hebeln,
die wir in Bewegung setzen konnten, damit
wir unsere KundInnen bei der IKB behalten.
Das ist am Ende eines langen Prozesses
gelungen. Es gibt weiterhin das Vehikel des
Betriebsführungsvertrages, das gut funktioniert hat. Die jetzigen Verwerfungen haben
nichts mit der vertraglichen Situation zu tun.
Wir haben es also geschafft, den Kundenstamm über einen langfristigen neuen Betriebsführungsvertrag mit einer 25-jährigen
Kündigungsverzichtsklausel zu behalten.
Damit wurde die Ausgliederung unserer
KundInnen in eine Gesellschaft, bei der wir
nichts zu sagen haben, verhindert. Darauf
sind wir stolz. Das ist auch im Syndikatsausschuss behandelt und dort einstimmig
genehmigt worden.