Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 08-2023-07-24-GR-Protokoll-Sonder.pdf
- S.33
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Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich möchte
auf zuvor Gesagtes etwas replizieren. Herr
Bürgermeister, in Deinem Redebeitrag hast
Du gesagt, dass wir denen, die es wirklich
brauchen, helfen sollen. Da habe ich wieder
Deine Stimme vermisst, als es darum ging,
dass Bestandskunden gegenüber Neukunden massiv benachteiligt werden. Es ist
nämlich so, dass bei den Bestandskunden
sehr wohl Menschen dabei sind, die sich
das vielleicht finanziell nicht leisten können,
sich aber nicht sicher sind, ob sie in einen
neuen Vertrag wechseln sollen oder nicht.
Kann mir hier jemand mit ruhigem Gewissen sagen, ob ein Umstieg in den Neuvertrag wirklich das Beste ist? Ich glaube nicht!
Diese Frage kann mir niemand zu 100 %
mit Ja beantworten. Es wurde bereits gesagt, dass bei dem Neuvertrag nicht alles
ganz klar ist. Die Aussage in aller Öffentlichkeit über ein schwammiges Gesetz ist
schon etwas heftig. Die Verträge nicht wie
vom Gesetzgeber vorgesehen zu formulieren, ist sehr mutig. Das war vielleicht das
Mutige, das vorher im Zusammenhang mit
Vorständen angesprochen wurde.
Diese Aussage war aber nicht sehr hilfreich,
denn sie lässt noch mehr daran zweifeln, ob
der Neuvertrag wirklich - entschuldigen Sie,
wenn ich das als Laie so sage - lupenrein
ist. Das wollte ich nur anmerken.
Herr Bürgermeister, Du hast die Tabelle erwähnt, in der aufgezeigt wurde, dass IKB
und TIWAG sehr lange den niedrigen
Strompreis gehalten haben. Ich kann mich
noch erinnern, dass immer wieder gesagt
wurde, der Strompreis konnte niedrig gehalten werden, weil man weit vorausgeplant
und schon früh eingekauft hat. Es ist also
keine gute Tat, sondern damals wurde vorausschauend und zum Glück billig eingekauft! Es ist also nicht so, dass wir uns nun
verneigen und bedanken müssen.
Die damalige Aussage war, dass man vor
langer Zeit billig gekauft hat und den günstigen Preis noch weitergeben konnte. Jetzt
wurde schlagend, was nach dem letzten
Einkauf fällig wurde. Das ist ganz klar.
Bei der gesetzlichen Verpflichtung hast Du,
Herr Bürgermeister, auch etwas verwechselt. Die 2.000 Neukunden müssen nicht
dankbar sein, dass sie von der IKB aufgenommen wurden. Wenn ich es richtig lese,
(Sonder-)GR-Sitzung 24.07.2023
ist in den ALBs unter Punkt 16. die Grundversorgung genannt. Da steht klar drin,
dass jemand zu nehmen ist, wenn er auf
den Strom angewiesen ist. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen.
Zum Thema schwammiges Gesetz hätte ich
noch eine Frage. Kann man nochmals aufklären, worin die Schwammigkeit besteht?
Besteht die schwammige Formulierung bei
Bestandskunden oder bei Neuverträgen?
Kann man, wenn die Schwammigkeit Neukunden betrifft, deshalb solche Aktionsboni
setzen, die den Gewinn der Aktiengesellschaft schmälern? So habe ich das jetzt
verstanden. Oder ist es umgekehrt, dass es
die Bestandskunden betrifft und sie deshalb
nicht in den Genuss eines Bonus kommen?
Vorher wurde auch von den "Anderen", den
"bösen Parteien" gesprochen. Die Geschichten von GR Lukovic, BA MA MA kennen wir. Ich möchte nur daran erinnern, weil
er ja Bund, Land und Stadt lobt, wer in der
letzten Regierungsperiode in der Landesregierung war. Ich glaube, es waren die GRÜNEN vertreten. Haben sie etwas weitergebracht? Energie, Umweltschutz, nichts! Da
hat man als kleiner Juniorpartner nichts getan. Jetzt fordert der Klubobmann des Tiroler Landtages verschiedene Dinge.
Ich habe auch eine Frage zur Strompreissenkung, wenn zukünftig eine solche anfallen sollte. Zu welchem Zeitpunkt ist sie bei
Neuverträgen und zu welchem bei Bestandskunden möglich? Sie haben ja gesagt, dass Strompreiserhöhungen bei Neuverträgen nicht möglich sind, da der Preis
für ein Jahr vertraglich geregelt wird. Nochmals, warum werden Bestandskunden in
diesem Sinne benachteiligt?
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Depaoli: Die Zeit ist fortgeschritten, die
Aufnahmefähigkeit lässt wahrscheinlich
auch schon nach, obwohl wir es ja schon
gewöhnt sind. Die letzte Sitzung des Gemeinderates hat vierzehn Stunden gedauert. Den Ablauf hätte man vielleicht auch etwas kürzen können.
Einige Dinge sind noch nicht besprochen
worden, die ich jetzt kurz streifen möchte.
Ich beginne bei der TIWAG. Sie ist, zumin-