Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.175
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Ausführung widerspiegeln sollten. Im späteren Verlauf wurden für die
Ausführung des BA 04 weitere € 500.000,00 an förderbaren Kosten
durch das BMLFUW anerkannt.
Bauzeit und
Eröffnung der
„Neuen Sillmündung“
Die Baumaßnahmen für den BA 01 wurden im Jänner 2009 begonnen.
Am 17.09.2011 fand die offizielle Eröffnungsveranstaltung der „Neuen
Sillmündung“ statt. Im Oktober 2012 wurde das Hochwasserschutzprojekt am Inn und an der Sillmündung durch die Fertigstellung des Hochwasserschutzdammes am orografisch rechten Innufer zw. der ÖBBBrücke und der Radfahrer- und Fußgängerbrücke sowie die Herstellung der Rad- und Fußwegverbindung zwischen der Ingenieur-EtzelStraße und der Radfahrer- und Fußgängerbrücke grundsätzlich abgeschlossen.
Zum Zeitpunkt der Prüfung war die Erstellung eines Gewässerpflegekonzeptes durch ein externes Fachplanerbüro anhängig.
Adaptierungsmaßnahmen
Ab März 2011 zeigte sich im Betrieb der Dotations- und Spülleitung für
den Altarm (BA 03 a + b) sowie für die Herstellung der erwünschten
„stehenden Kajakwelle“ am Ende der Kajakrampe ein maßgebliches
Adaptierungserfordernis. In der Folge durchgeführte Maßnahmen
brachten nicht die erwarteten Verbesserungen der Betriebssituation.
Zum Zeitpunkt der Prüfung war die Ausarbeitung einer gesamthaften
Problemlösung im Gange. Bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführte Adaptierungsarbeiten waren zuvor durch den Stadtsenat zur Kenntnis
genommen worden. Aufgelaufene Adaptierungskosten konnten innerhalb des präliminierten Bau- und Finanzierungsplanes bedeckt werden.
Das Einvernehmen mit dem zuständigen BMLFUW und der Bundeswasserbauverwaltung Tirol bzgl. der durchgeführten Adaptierungsmaßnahmen war hergestellt.
3.2 Behördliche Bewilligungen und Bescheide
Projekteinreichung
Am 03.07.2008 erfolgte durch die IISG im Namen und Auftrag der
Stadtgemeinde Innsbruck die Antragstellung bei der Wasserrechts- und
Naturschutzbehörde um Bewilligung des Projektes Inn-Hochwasserschutz/Sillmündung mit der Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die
Sill. Die Erteilung einer schifffahrtsrechtlichen Bewilligung gemäß § 47
Abs 2 SchFG 1997 war gemäß Information der zuständigen Behörde
nicht erforderlich.
Naturschutzrechtliche
Bewilligung
Das Amt für Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung der MA II
des Stadtmagistrats Innsbruck erteilte dem eingebrachten Ansuchen
am 01.10.2008 die naturschutzrechtliche Bewilligung.
Wasserrechtliche
Bewilligung
Am 13.10.2008 erfolgte unter umfassenden gewässerökologischen,
wasserbau-, abfall-, und brückenbautechnischen Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung durch das Amt für Bau-, Wasser- und Anlagenrecht der MA III des Stadtmagistrats Innsbruck.
Schifffahrtspolizeiliche
Verkehrsbeschränkung
Nach grundsätzlicher Fertigstellung des Hochwasserschutzes insbesondere relevanter Bauteile des Rampenbauwerks wurde durch Verordnung des AdTL vom 16.05.2011 die Benutzung der Kajakrampe für
das Fahren von Wasserfahrzeugen oder Schwimmkörpern in Form
einer schifffahrtspolizeilichen Verkehrsbeschränkung für die Zeit von
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Zl. KA-10200/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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