Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.74
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32.
III 9080/2009
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. MÜ - B10,
Mühlau, Bereich zwischen Haller
Straße 93 bis 131, Richard-Berger-Straße und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)
(teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25/s, Zeichn.
Nr. 3471), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.7.2009:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. MÜ - B10,
Mühlau, Bereich zwischen Haller Straße
93 bis 131, Richard-Berger-Straße und
den Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) (teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25/s, Zeichn.
Nr. 3471), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2006, wird beschlossen.
33.
III 9081/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B10/1,
Mühlau, Bereich zwischen Haller
Straße 93 bis 131, Richard-Berger-Straße und den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)
(teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25/s, Zeichn.
Nr. 3471), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
8.7.2009:
Die Auflage des Entwurfes Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. MÜ - B10/1,
Mühlau, Bereich zwischen Haller Straße
93 bis 131, Richard-Berger-Straße und
den Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) (teilweise als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 25/s, Zeichn.
GR-Sitzung 9.7.2009
Nr. 3471), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.
34.
III 9082/2009
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HÖ - Ö21, Hötting, Bereich
nördlich Steinbruchstraße (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (bei Stimmenthaltung von
StRin Dr.in Pokorny-Reitter; gegen GR
Mag. Fritz),
die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. HÖ - Ö21, Hötting, Bereich nördlich
Steinbruchstraße (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2002, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006, zu beschließen.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich darf die
Punkte p) und qu) zusammenfassen, weil
es sich um dasselbe Thema handelt. Es
geht darum, dass das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) im Bereich von
Hötting geändert werden soll. Im Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO) ist
dieser Bereich als Freihaltefläche, und
zwar als landwirtschaftlich wertvolle
Fläche, definiert. Dies mit den Nebenfunktionen Landwirtschafts-, Biotopschutz-,
Kulturlandschaft.
In der Definition heißt es, dass der
Waldbestand an dem Grundstück und
auch östlich angrenzend - also bei dem
Hang östlich angrenzend - unter Naturschutz steht. In diesem Wiesenbereich mit
dem Wald rundherum soll im südöstlichen
Bereich ein Grundstück für ein Einfamilienhaus mit drei Garagen gewidmet
werden. Heute haben wir die Auflage für
die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) auf der
Tagesordnung des Gemeinderates.
Wenn das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO), das zwar auch nicht die Bibel,
aber doch ein Beschluss des Gemeinderates ist, der wesentliche stadtentwicklungs-