Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.75
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und raumplanerische Grundsätze vorgibt,
geändert werden soll, muss man sich
schon fragen, warum. Die wesentliche
Begründung ist, dass ein Ansuchen des
Eigentümers vorliegt. Dieser muss seinen
Betrieb und Wohnsitz in der Rossau
aufgrund wirtschaftlicher Probleme
aufgeben und möchte auf dieser landschaftlich wertvollen Fläche zur Absicherung seiner Familie und seiner Person ein
Einfamilienhaus mit drei Garagen errichten, wovon er eine vermieten möchte.
Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO) heißt örtliche Raumordnung. In
diesem Zusammenhang darf ich mit
Zustimmung der Bgm.-Stellv.in Mag.a
Oppitz-Plörer aus der Vorlage der Mag.Abt. III, Stadtplanung, vom 18.6.2009
Folgendes zitieren:
"Trotz großer Bemühungen und kleinem
Einfamilienhaus sind doch mehr Eingriffe
notwendig als dies auf den ersten Blick
erschien und werden sich erhebliche
Kosten ergeben.
Dadurch stellt sich die Frage inwieweit
das Vorhaben den Wunsch ein Einfamilienhaus für Eigenbedarf zu errichten,
erfüllen kann.
Durch die Gebäudesituierung innerhalb
des Freilandes wurde zwar versucht, die
bewaldete Böschung, die unter Naturschutz steht, zu erhalten. Aufgrund der
geplanten Erschließungsstraße direkt an
der Böschungsoberkante, ist jedoch noch
mit wesentlichen, in den Planunterlagen
nicht dargestellten Maßnahmen zur
Hangbefestigung und damit großflächigen
Rodungen im Süden zu rechnen.
Diese lassen folglich einen größeren
Eingriff in den geschützten und auch als
Landschaftsbildgründen wertvollen
Wertbestand erwarten. Aufgrund der
Geländegegebenheiten steht das Gebäude isoliert und deutlich sichtbar in der
Freifläche und wird damit auch unter
Bedachtnahme der notwendigen Rodungsmaßnahmen das Stadtbild im
Hintergrund der alten Pfarrkirche Hötting
wesentlich verändern.
Die Planung der Zufahrt über den
östlichen Forstweg erfordert einen
zusätzlichen Eingriff in die Landschaft und
GR-Sitzung 9.7.2009
Topologie, da der östlich bewaldete
Steilhang (ebenfalls geschütztes Biotop)
abgegraben und gesichert werden muss.
Unter Beachtung von Schichtenlinien und
geplanter Schleppkurve ist mit einer
massiven Hangverbauung zu rechnen."
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ist
natürlich seit Jahren mit solchen Themen
befasst und daher habe ich gebeten, das
zitieren zu dürfen. Ich könnte es nicht
trefflicher sagen.
Viele Mitglieder des Gemeinderates
werden dieses Gebiet kennen. Es liegt
hinter der alten Höttinger Kirche. Dahinter
befindet sich ein sehr schöner Friedhof.
Südseitig angrenzend an die Steinbruchstraße gibt es eine kleine Wiesenfläche
mit einem Naturdenkmal, das ist ein
wunderbarer Baum. Gegenüber befindet
sich diese Wiese, die auf beiden Seiten
von Hängen eingeschlossen ist und der so
genannte Burgstadlweg, der auf die
Hungerburg führt. Auf der Nordseite der
Steinbruchstraße soll dieses Einfamilienhaus errichtet werden.
Gesten in der Sitzung des Bauausschusses war die Vorlage dahingehend, dass
man das mit dem Hinweis auf die wirtschaftliche Situation des Bauwerbers bzw.
des Umwidmungswerbers beschließen
möge. Es wurde darauf hingewiesen, dass
sich die Mitglieder des Bauausschusses
einige Male damit befasst und das
Grundstück auch besichtigt haben. Man ist
zum Ergebnis gekommen, die Auflage zur
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) aufzulegen.
Ich finde, dass das ein wesentlicher
wunderbarer landschaftlicher Bereich ist.
Wir haben gestern zum Beispiel ein
Ansuchen beim Botenthalweg abgelehnt,
wo man ebenfalls eine Umwidmung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) haben wollte, aber das wäre
meiner bescheidenen Meinung nach,
wesentlich weniger Eingriff gewesen als
beim gegenständlichen Grundstück.
Ich befürchte, dass uns Ähnliches
passieren wird wie in Arzl/Schusterbergweg mit Herrn "M" und dem Kalvarienberg.
Unabhängig davon, wie die Entscheidung
in der Landesbehörde sein wird, kann ich
das in diesem wunderschönen Gebiet