Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.83

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 08-Juli.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2009
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 528 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B9, Mühlau, Bereich nördlich
Hoher Weg und Anton-Rauch-Straße,
westlich Oberkoflerweg, nördlich JosefSchraffl-Straße, Schillerhofsiedlung sowie
Otto-Gamper-Weg, Kirchgasse und
nördlich Sternbachplatz, verkleinert um
den Bereich der Gpn. 692/7, 618/1 und
Teilstücke der Gpn. 790 und 619, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.

42.

III 16074/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. MÜ - B9/1, Mühlau,
Bereich nördlich Hoher Weg und
Anton-Rauch-Straße, westlich
Oberkoflerweg, nördlich JosefSchraffl-Straße, Schillerhofsiedlung sowie Bereich Otto-Gamper-Weg, Kirchgasse und nördlich Sternbachplatz, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Entwurf des Allgemeinen
Bebauungsplanes 22 Stellungnahmen
eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original/Kopie bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen Straßen-, Bauflucht- und Baugrenzlinien sowie Dichte-,
Höhen- und Bauplatzfestlegungen. Die
Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten.
Um Stellungnahmen teilweise berücksichtigen zu können, soll der Planungsbereich
GR-Sitzung 9.7.2009

verkleinert und für die betreffenden
Bereiche neue Planentwürfe aufgelegt
werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
25.6.2009:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. MÜ - B9/1, Mühlau, Bereich nördlich
Hoher Weg und Anton-Rauch-Straße,
westlich Oberkoflerweg, nördlich JosefSchraffl-Straße, Schillerhofsiedlung sowie
der Bereich Otto-Gamper-Weg, Kirchgasse und nördlich Sternbachplatz, verkleinert
um den Bereich westlich der ehemaligen
Trasse der Hungerburgbahn, Gpn. 525,
.44, 530, 531, .45, 532, 533, 535, .46,
539/1, 539/2, 536/2, .49, 536/1, 545 sowie
Teile der Gpn. 554/1, 787 und 790 (JosefSchraffl-Straße), der Liegenschaften der
Gpn. 692/7, 618/1, ein Abschnitt der
Gp. 790 (Josef-Schraffl-Straße),
Gpn. 616/1, 616/2, 616/3, 618/2, 628/1,
628/5, 628/6, 628/7 sowie der Bereich
"Schillerhof" (Bereich Wurmbachweg,
nördliche Josef-Schraffl-Straße, Schillerweg), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 65 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 66 Abs. 1 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.

43.

III 525/2009
Entwurf der Schutzzone Nr. 4.1,
Mühlau - West, gemäß § 8
SOG 2003

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original/Kopie bei.
Inhaltlich richtet sich die Stellungnahme im
Wesentlichen gegen die Erlassung einer
Schutzzone gemäß Sachverständigenbeirat nach dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) im Bereich der
Liegenschaft der Einschreiterin. Die
Einwände und Vorwürfe wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem