Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.89

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- 534 -

€ 49.360,-- zahlen, denn sie brauchten
das Stadion für Auf- und Abbau vom
22.1.2008 bis 2.2.2008."

Vergnügungssteuer und Kriegsopferabgabe direkt an die Stadt Innsbruck
bezahlt.

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer zeigte
sich damals verwundert:

Zu dem Zweck hat der Veranstalter die
erforderliche Mitteilung an die Stadt
Innsbruck, p. a. Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG), zu machen, die
anhand der Berechnungsgrundlage für die
Vergnügungssteuer die 5 %ige Erlösbeteiligung ermittelt und in dieser Höhe an den
Veranstalter eine Rechnung ausstellt. Die
Mieterin Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
ermächtigt die Stadt Innsbruck, vertreten
durch die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG), ihre diesbezüglichen
Forderungen gegen den Veranstalter
direkt geltend zu machen.“

"Wir haben uns dafür eingesetzt, dass das
Stadion vier Tage kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Zudem habe die Stadt
mit € 30.000,-- unterstützt ..."
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer lobt
das Entgegenkommen der Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) und zeigte
Verständnis, dass die restlichen Tage
Miete verlangt worden sei:
"Schließlich handelt es sich um eine
kommerzielle Veranstaltung."
Der Geschäftsführer der Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG), Werner Wörndle,
erklärte:

Die Frau Bürgermeisterin möge dazu
folgende dringende Anfrage beantworten:
1.

Ist es richtig, dass bei der Veranstaltung Air & Style zwar Eintritt verlangt
wurde, die Veranstaltung aber nicht
von der Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) als Veranstaltung gemeldet
wurde, an deren Eintrittserlösen die
Stadt Innsbruck mit 5 % zu beteiligen
ist?

2.

Ist Ihnen bekannt, warum diese
Veranstaltung von der Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) nicht genannt
wurde?

3.

Ist Ihnen bekannt, ob die Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) ihrer Verpflichtung nachgekommen ist, den
Veranstalter von Air & Style ausdrücklich zu verpflichten, 5 % seiner Eintrittserlöse abzüglich … an die Stadt
Innsbruck zu bezahlen?

4.

Wenn nein, werden Sie der Sache
nachgehen?

5.

Die Stadt Innsbruck hat die Veranstaltung Air & Style 2008 laut Medienberichten mit € 30.000.-- subventioniert.
Der Stadt Innsbruck muss daher die
Veranstaltung, der Veranstaltungstermin und der Veranstaltungsort bekannt gewesen sein.

"Wir haben keine Mietfreiheit zugesagt.
schließlich müssen wir auch die laufenden
Betriebskosten zahlen."
Im Feber 2008 hat demnach am Bergisel
die zwar von der Stadt Innsbruck subventionierte aber dennoch kommerzielle
Veranstaltung Air & Style stattgefunden,
für die auch Eintritt verlangt und teilweise
an die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
Miete bezahlt wurde.
Laut Anfragebeantwortung vom Mai 2009
wurde die Veranstaltung Air & Style 2008
nicht an die Stadt Innsbruck gemeldet und
daher seitens der Stadt Innsbruck offenbar
auch keine Vorschreibung an Air & Style
auf Eintrittserlösaufstellung samt 5 %iger
Beteiligung der Stadt Innsbruck an dieser
gemacht.
Ich darf in diesem Zusammenhang noch
einmal an die entsprechende Passage im
Mietvertrag zwischen der Stadt Innsbruck
und Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
erinnern:
"Sollte die Mieterin Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) das Stadion an einen
Veranstalter zum Zwecke der Durchführung einer öffentlich zugänglichen
Veranstaltung überlassen, so hat die
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) den
Veranstalter ausdrücklich zu verpflichten,
dass der Veranstalter 5 % der Eintrittserlöse, abzüglich der Umsatzsteuer, der
GR-Sitzung 9.7.2009

Hat die Stadt Innsbruck auch ohne
Meldung durch die Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) mit den Veranstaltern
von Air & Style Kontakt aufgenom-