Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.97
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Dabei soll insbesondere Kontakt mit dem
Stadtpolizeikommando aufgenommen
werden, um eine hohe Kontrolldichte
durch Fahrradstreifen oder berittene
Polizei zu erwirken. Alternativ soll diese
Aufgabe durch städtische MitarbeiterInnen
übernommen werden.
entsprechende Verhalten eines nicht
unbedeutenden Anteils der RadfahrerInnen wirkt sich hier besonders verhängnisvoll aus.
49.5
Kunst e. h.
In einem dicht verbauten und durch
motorisierten Verkehr gut frequentierten
Stadtgebiet wie Innsbruck, stellt das Rad
fahren abseits von peripheren Siedlungsgebieten mit vermindertem Verkehrsaufkommen, Wohnstraßen und Radwegen,
ein erhebliches Gefahrenpotential dar.
Häufig entstehen Gefahrensituationen
durch die Missachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch die RadfahrerInnen selbst, wenn etwa Kreuzungen bei
"Rot" gequert, ohne besondere Vorsicht an
Ampeln stehende Fahrzeuge passiert oder
Links-Abbiege-Manöver ohne hinreichende Rücksicht auf andere VerkehrsteilnehmerInnen durchgeführt werden. Das Rad
fahren auf Hauptverkehrsadern, wie dem
Südring, darf geradezu als unverantwortlich bezeichnet werden.
Ein besonders hohes Unfallrisiko besteht
allerdings durch das Rad fahren im Winter.
Das Rad fahren auf einer Schnee-,
Schneematsch- oder Glatteisfahrbahn,
stellt aufgrund der hohen Rutsch- und
Sturzgefahr nicht nur eine massive
Selbstgefährdung dar, auch andere
VerkehrsteilnehmerInnen können in solche
unnötigen, von ihnen nicht zu verantwortenden Unfälle hineingezogen werden. So
ist es zum Beispiel durchaus möglich,
dass ein Radfahrer bzw. eine Radfahrerin
auf einer Schneematschfahrbahn ausrutscht und in ein unmittelbar nachkommendes Kraftfahrzeug stürzt.
Weitere Gefahren gehen insbesondere
vom Rad fahren in Baustellenbereichen
aus: Zudem stellt das Rad fahren im
Baustellenabschnitt eine massive Gefährdung sowohl der PassantInnen als auch
der RadfahrerInnen selbst dar. Enge
Durchgangspassagen erhöhen die
Kollisionsgefahr, die Beschaffenheit des
Bodens (aufgerissener Asphalt, herumliegende Materialien etc.) bringen eine
erhöhte Sturzgefahr mit sich. Das ohnehin
nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO)
GR-Sitzung 9.7.2009
I-OEF 119/2009
Sozialvereine, finanzielle Absicherung (GR Kunst)
GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck möge beschließen:
1.
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, dahingehend in Verhandlungen
mit dem Land Tirol zu treten, dass die
Finanzverwaltung und Buchhaltung
aller von der Stadt Innsbruck und dem
Land Tirol mitfinanzierten Sozialeinrichtungen ab dem 1.1.2010 durch
Behörden oder Gesellschaften des
Landes Tirol erfolgt.
Die Sozialeinrichtungen haben ihren
Finanzierungsbedarf jeweils für das
kommende Jahr so rechtzeitig zu
erstellen, dass der Betrag im Budgetentwurf fix aufgenommen und vom
Tiroler Landtag und Gemeinderat
auch beschlossen werden kann.
2.
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, dafür zu sorgen, dass die Finanzverwaltung und Buchhaltung aller ausschließlich von der Stadt Innsbruck finanzierten Sozialeinrichtungen
ab dem 1.1.2010 durch die Mag.Abt. II, Soziales, oder alternativ durch
die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) erfolgt.
Die Sozialeinrichtungen haben ihren
Finanzierungsbedarf jeweils für das
kommende Jahr so rechtzeitig zu erstellen, dass der Betrag im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck fix aufgenommen und vom
Gemeinderat auch beschlossen werden kann.
Kunst und Haager, beide e. h.
Die Notwendigkeit der zahlreichen auf
Basis des Vereins- und Gesellschafts-