Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.115

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51.6

I-OEF 107/2009
Nächtliche Lärmbelästigungen
durch Feuerwerke, Maßnahmen,
Genehmigungen (SPÖ)

StR Dipl.-HTL-Ing. Peer teilt zur Anfrage
der SPÖ (Seite 537) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Keine, da die Bestimmungen
für Feuerwerksveranstaltungen im Pyrotechnikgesetz verankert sind, welches in
der Gesetzgebung und der Vollziehung
dem Bund unterliegt.
Zu Frage 2.:
Im Jahr 2007 waren es 17 Genehmigungen, davon vier zu Silvester.
Im Jahr 2008 waren es 11 Genehmigungen, davon vier zu Silvester.
Im heurigen Jahr waren es bis zum
2.7.2009 zwei Genehmigungen.
Zu Frage 3.: Die Bewilligung für eine
Feuerwerksveranstaltung kann ausschließlich einem befugten Pyrotechniker
erteilt werden. Die Genehmigungen der
Stadt Innsbruck erstrecken sich lediglich
auf einzuhaltende Sicherheitsauflagen, da
alle anderen Vorschreibungen im Pyrotechnikgesetz vorgesehen sind.
Zu Frage 4.: Es werden zurzeit keine
Schritte unternommen, da die Anzahl der
Anträge, wie im Punkt 2. ersichtlich, stark
rückläufig ist.
Zu Frage 5.: Keine.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
kann die Intention dieser dringenden
Anfrage, hier eine Einschränkung seitens
des Bundes zu erreichen, bestens
mittragen. Das wäre in höchstem Maße
wünschenswert.
Ich erinnere an den bereits gestellten
Antrag, den Verkauf von Knallkörpern zu
verbieten, wo ich vom zuständigen
Bundesministerium eigentlich nur eine
sehr wirtschaftsfreundliche Antwort
erhalten habe, die in keiner Weise
stichhaltig war.
Natürlich ist hier die Zuständigkeit des
Bundes gegeben, aber die Stadt Innsbruck
könnte appellieren, dass hier einerseits
Zurückhaltung zu üben ist und andererseits, dass solche Veranstaltungen nicht
um 22.00 Uhr oder noch später in der
Nacht stattfinden, wo viele Menschen
GR-Sitzung 9.7.2009

bereits schlafen. Das ist eine besondere
Rücksichtslosigkeit gegenüber den
MitbürgerInnen. Zu Silvester ist das in
Ordnung.
Weitere Initiativen in Richtung Bund
können gerne eingebracht werden.

51.7

I-OEF 114/2009
Mag. Dr. Platzgummer Christoph,
Betrauung nach Rücktritt (Die
Innsbrucker Grünen)

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
Anfrage der Innsbrucker Grünen (Seite
537) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Mag. Dr. Platzgummer ist der
Organisationseinheit "Büro der Bürgermeisterin" zugewiesen. Die Aufgaben
ergeben sich aus der Magistratsgeschäftsordnung/Besonderer Teil: Unterstützung
der Bürgermeisterin bei der Wahrnehmung
der Leitungsaufgaben gemäß § 31 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR) und der Vertretungsaufgaben nach außen gemäß § 42
leg. cit.
Derzeit ist Mag. Dr. Platzgummer außerdem noch Mitglied in Aufsichtsratsgremien
etc. (aufgrund von verschiedenen Beschlüssen des Stadtsenates).
Zu Frage 2.: Siehe Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3.: Siehe Antwort zu Frage 1.
GR Hof: Nach dieser Nichtbeantwortung
beantrage ich
die Eröffnung der Debatte.
Dies mit der Begründung, dass diese
seltsame und dumme Farce der Verlesungen von Anfragen wenigstens den Hauch
von Sinn bekommen würden, wenn wir
von Zeit zu Zeit auch über eine Anfrage
diskutieren. Es werden jetzt bereits eine
dreiviertel Stunde mehr als fünfzig
Personen durch diese Absurdität aufgehalten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: GR Hof
beschwert sich darüber, dass so viele
dringende Anfragen gestellt werden, wobei
jedoch die Innsbrucker Grünen die
meisten dringenden Anfragen stellen. Das
ist etwas eigenartig!