Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.141

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3. Abrechnung Fanzonen und Fanmeile

EURO 2008 dem Verein zur Verfügung gestellt worden waren.

4. Der ehemalige Geschäftsstellenleiter vermutet, dass es zwischen
den Daten der OSVI Fanzonenmanager und jenen der OSVI
Buchhaltung, die vor dem 13.08.2008 übermittelt wurden, keine
ausreichende Abstimmung gegeben hat.

5. Die umfassende Excel-Datei, die dem Geschäftsstellenleiter am
09.09.2008 und 08.10.2008 übermittelt wurde, diente zur Erstellung
der OSVI Endrechnung. Die dort enthaltenen Buchungsdaten
wurden vom Geschäftsstellenleiter in Konsultation mit den
ehemaligen
OSVI
Fanzonenmanagern
(u.a.
auch
Sicherheitskosten/Nichtsicherheitskosten) auf ihre Richtigkeit
überprüft, d.h. eine Detailprüfung durch entsprechendes OSVIFachpersonal (die einzelnen Bereiche wurden mit dem jeweils
budgetverantwortlichen
Fanzonenmanager der
OSVI
durchgearbeitet) war gegeben.

6. Die gesamthafte Schlussrechnung wurde zwischen dem
Geschäftsstellenleiter und dem OSVI Geschäftsführer abgestimmt,
entsprechende Aktenvermerke und Hilfsbelege wurden vom OSVI
Geschäftsführer unterzeichnet, die Schlussrechnung wurde vom
OSVI Geschäftsführer mündlich freigegeben.

7. Die Tatsache, dass die Abrechnung der einzelnen Fanbereiche in
der "OSVI Schlussrechnung" mit dem Datenbestand, den die OSVI
Fanzonenmanager im August 2008 dem Verein zur Verfügung
gestellt hatten, im Großen und Ganzen übereinstimmte, gab sowohl
dem Geschäftsstellenleiter als auch dem OSVI Geschäftsführer
jeden Grund zur Annahme, dass die die schlussendlich erhobene
Restforderung, die damals in der OSVI Schlussrechnung hervorging,
korrekt war.

8. Hinsichtlich der Erstellung der Endrechnung der OSVI drängte der
Geschäftsstellenleiter deshalb darauf, die Schlussrechnung in dieser
Form zugestellt zu bekommen, weil die Akontozahlungen, die der
Verein an die OSVI getätigt hatte, laut Auskunft des Steuerberaters
des Vereines nur dann geltend gemacht werden könnten, wenn die
Rechnung als ENDRECHNUNG tituliert würde (dies auf der OSVI
Rechnung klar zum Ausdruck kommt). Inhaltlich hätte der
Geschäftsstellenleiter kein Problem mit der Formulierung
"VORLÄUFIGE
ENDRECHNUNG"
gehabt.
Der
Geschäftsstellenleiter ging aufgrund des geglückten Abgleichs
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