Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.201
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Geschäftsführers der OSVI mit einem Stundensatz von € 103,-- pro
Fan-Zone angesetzt.
Der LRH weist darauf hin, dass in dieser Kostenstellenrechnung
jedoch nicht sämtliche Leistungen der OSVI berücksichtigt wurden.
Beispielsweise blieb der erhebliche administrative Aufwand des
OSVI-Rechnungswesens für die EURO 2008 unberücksichtigt.
Stellungnahme
der OSVI
Der Anregung des LRH wird Folge geleistet.
durchwegs negative
Ergebnisse bei den
Fan-Zonen
Die über die OSVI abgerechneten Kosten konnten jedoch nicht zur
Gänze durch die Einnahmen aus den Fan-Zonen abgedeckt werden,
da ein erheblicher Teil noch nicht vom Verein Innsbruck-Tirol08
beglichen wurde. Nur wenn diese nicht abgerechneten Leistungen
im ausgewiesenen Ausmaß überwiesen werden, ist aus der
Organisation der Fan-Zonen ein positiver Deckungsbeitrag für die
OSVI in der Höhe von insgesamt rd. € 140.000,-- erzielbar. Dieser
(möglicherweise erzielbare) Deckungsbeitrag liegt jedoch erheblich
unter dem vereinbarten Deckungsbeitrag von € 350.000,--.
Die Zwischenfinanzierungskosten der OSVI betrugen bisher rd.
€ 30.000,--. Nach Ansicht des LRH sollten diese Kosten nach dem
Verursacherprinzip dem Verein Innsbruck-Tirol08 verrechnet
werden.
Rechnungslegung
Die von einer Sicherheitsfirma übermittelten Rechnungen mit einem
wurde nicht akzeptiert Gesamtbetrag von rd. € 750.000,-- wurden von der OSVI nicht akzeptiert bzw. anerkannt, da diese nicht schlüssig und nachvollziehbar waren. Laut Auftragsbestätigung zum Angebot vom 13.5.2008
hätte von den Einsatzleitern der Sicherheitsfirma eine tägliche Stundenaufstellung erstellt werden sollen, welche in der Folge vom jeweiligen Ansprechpartner des Veranstalters abgezeichnet hätte
werden müssen. Trotz mehrmaliger Aufforderung an die Sicherheitsfirma wurden zu keiner Zeit derartige Stundenaufstellungen
erstellt bzw. dem jeweiligen Ansprechpartner des Veranstalters zur
Abzeichnung vorgelegt. Daher war es der OSVI nicht möglich, eine
Kontrolle der Einsatzstunden durchzuführen.
Weiters wurde von der OSVI bemängelt, dass das eingesetzte
Personal teilweise ungeschult bzw. unqualifiziert war und häufig die
behördlich angeordneten Zutrittkontrollen unterlassen hat.