Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.214
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Antragsformular
Auf Grund des im Vergleich zu den anderen Subventionstöpfen überschaubaren Volumens des Bereiches Unterricht und Erziehung hat die
Kontrollabteilung sämtliche diesbezüglichen Subventionsgewährungen
des Jahres 2008 einer Kontrolle unterzogen. Dazu konnte positiv hervorgehoben werden, dass in allen Fällen das vorgesehene standardisierte Antragsformular in vollständig ausgefüllter und unterfertigter
Form vorhanden war und damit die FörderungswerberInnen auch die
Subventionsordnung der Stadtgemeinde Innsbruck als für sie verbindlich anerkannt hatten.
Aktenverwaltung
In puncto Aktenverwaltung war festzuhalten, dass im Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft, wie in der städt. Subventionsordnung
vorgesehen, Förderungen bis € 1.000,00 sofort und solche über
€ 1.000,00 erst mit Vorliegen einer Subventionsabrechnung als erledigt
angesehen und in weiterer Folge abgelegt werden. Fehlt der Verwendungsnachweis, wird der entsprechende Subventionsakt bis zur Beibringung der erforderlichen Abrechnungsunterlagen, spätestens jedoch
bis 31.3. des folgenden Kalenderjahres, auf Termin gelegt.
In diesem Zusammenhang verifizierte die Kontrollabteilung, ob die im
Jahr 2008 ausbezahlten Förderungen über € 1.000,00 fristgerecht bis
zum 31.3.2009 abgerechnet bzw. nachgewiesen worden sind. Diesbezüglich konnte anerkennend festgehalten werden, dass die zuständige
Sachearbeiterin besonderes Augenmerk auf die zeitgerechte Vorlage
der erforderlichen Verwendungsnachweise legt. Zum Prüfungszeitpunkt
(April 2009) war lediglich ein Nachweis ausständig, in fünf Fällen sind
die Belege um wenige Tage verspätet beigebracht worden.
Zuschüsse für
Schulveranstaltungen
Im Rahmen des Subventionstopfes Unterricht und Erziehung werden
auch sog. SchülerInnenzuschüsse für Schulveranstaltungen abgewickelt. Auf der dafür eingerichteten Voranschlagspost sah das Budget
des Jahres 2008 im Sammelnachweis 520 einen Betrag von
€ 32.700,00 vor. Das Anordnungssoll belief sich in diesem Bereich im
Rechnungsjahr 2008 auf € 33.770,63.
Anspruchsvoraussetzun- Grundsätzlich können städt. PflichtschülerInnen mit Hauptwohnsitz in
gen
Innsbruck, deren Eltern die festgelegten Grenzen des Familiennettoein-
kommens nicht überschreiten, von der Stadt Innsbruck über Ansuchen
einen 30 %igen Zuschuss zu den Kosten einer Schulveranstaltung erhalten. Gefördert werden Schulveranstaltungen ab einer Dauer von drei
Tagen und mit max. Kosten von € 350,00 pro Person.
Prüfung formaler Erfordernisse der Zuschüsse
für Schulveranstaltungen
Zl. KA-05410/2009
Anlässlich einer Prüfung der formalen Erfordernisse der Ansuchen stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Schulen in vielen Fällen noch alte
– teilweise sogar aus dem Jahr 2004, überwiegend aber aus dem Jahr
2006 stammende – Formulare ausgegeben hatten, dass manche Anträge nicht vollständig ausgefüllt waren, dass in einigen Fällen die Bestätigung der Schule gefehlt hatte und dass dem Antragsformular in Einzelfällen des Jahres 2009 kein entsprechender Einkommensnachweis
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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