Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 08-Juli.pdf

- S.224

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Die Einnahmen aus dem Titel „Strafgelder Kurzparkzonen“ zeigten sich
in den vergangenen vier Jahren relativ konstant und schwankten zwischen € 2,771 Mio. (2005) und € 2,855 Mio. (2008).
7 Ausgabengestion
Münzzählgebühr

Die Zählung der Losungen aus den Parkautomaten wird nach Anlieferung der Geldkassetten durch die städt. Parkscheinautomatenbetreuer
von einem Bankinstitut gegen Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages (2008 insgesamt rd. € 3,9 Tsd.) durchgeführt. Die näheren Modalitäten in diesem Zusammenhang sind vertraglich festgelegt worden,
allerdings konnte der Kontrollabteilung diesbezüglich nur ein nicht
datiertes und nicht unterschriebenes Vertragsexemplar vorgelegt werden.

Provisionen

Als externe Verkaufsstellen für Parkwertkarten fungierten zum Prüfungszeitpunkt neben den beiden Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ
noch insgesamt 96 Trafiken, welche für den Vertrieb eine Provision in
der Höhe von 5 % des Erlöses zzgl. der gesetzlichen USt erhalten.

Elektronische Parkwertgeräte

Seit Jahresbeginn 2003 besteht die Möglichkeit, die Parkgebühren mittels elektronischer Parkuhren (Smart Park System) zu entrichten. Die
für diese Geräte mit einem Chip ausgestatteten Parkwertkarten (Smart
Park) sind im Wert von € 50,00 erhältlich und können über das Referat
Stadtkasse sowie bei den beiden Autofahrerclubs bezogen werden,
wobei Letztere für den Vertrieb eine 5-%ige Provision (zzgl. 20 % USt)
erhalten.
Seit Dezember 2008 ist als Nachfolgemodell der elektronischen Parkuhr
„Smart Park“ das technisch weiterentwickelte elektronische Parkwertgerät „Comet“ erhältlich, welches individuell mit einem Guthaben von
€ 50,00, € 100,00 oder € 150,00 beladen werden kann. Entsprechende
Ladegeräte befinden sich bei den beiden Autofahrerclubs und im Referat Stadtkasse, das Gerät selbst ist jedoch ausschließlich beim ÖAMTC
erhältlich. Für die verkauften Ladevorgänge erhalten die Vertriebspartner wie schon bisher 5 % Provision (plus 20 % USt), die Geräteherstellerfirma stellt für die Zurverfügungstellung der Software eine Provision
in der Höhe von 7 % (plus 20 % USt) in Rechnung.
Die Kontrollabteilung hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass
die Höhe der den Vertriebspartnern gewährten Provisionen zwar durch
einen Beschluss des StS (vom 16.7.2008) gedeckt, die näheren Modalitäten hiefür zwischen den Parteien bis dato vertragsmäßig aber nicht
festgelegt worden sind. Die Kontrollabteilung empfahl aus prinzipiellen
Gründen, die aus den gegenständlichen Kooperationen gegenseitig
entspringenden Rechte und Pflichten schriftlich zu dokumentieren.
Das Amt für Rechnungswesen sicherte in der Stellungnahme zu, die
Empfehlung der Kontrollabteilung umzusetzen.

Zl. KA 06013/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

7