Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 08-Juli.pdf
- S.227
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stichprobenartige Verifizierung der Kosten- und Erlössituation im Bereich der gebührtenpflichtigen (Kurz)Parkzonen vom 22.2.2006,
KA-24/2005, ausgesprochenen Empfehlung wurde erneut angeregt,
von diesem Kontrollrecht verstärkt Gebrauch zu machen und in regelmäßigen Abständen (nicht nur 1 x im Jahr) die Nachweise über diese
täglichen Funktionskontrollen einzufordern. Diesbezüglich teilte der
Leiter des Referates mit, dass aufgrund der damals ausgesprochenen
Empfehlung die Kontrollbelege in den Jahren 2006 und 2007 zunächst
quartalsweise und dann halbjährlich kontrolliert worden seien. Im Rahmen dieser Kontrolle seien keine Unregelmäßigkeiten aufgetreten, sodass eine jährliche stichprobenartige Kontrolle als ausreichend erachtet
wurde.
Entgelt
Der Firma gebührt(e) für die Erfüllung der vertraglich fixierten Aufgaben ein jährlicher Fixbetrag (zum Prüfungszeitpunkt € 596,6 Tsd.) sowie ein 15%iger Anteil aller während der Vertragszeit fristgerecht
erfolgten Zahlungen aus Organstrafverfügungen. Sollte sich die Höhe
der Organstrafverfügung ändern, so ist gem. Vertrag auch der Prozentsatz für die Ermittlung dieses Entgeltes unter dem Aspekt der
Kostenneutralität neu zu verhandeln. Die Höhe des Strafgeldes war
ursprünglich mit € 14,53 festgelegt worden. Mit 1.7.2001 erfuhren die
Strafsätze eine Erhöhung um € 7,27 und wurden schließlich im Zuge
der Euro-Umstellung per 1.1.2002 mit € 21,00 fixiert. Aufzeichnungen
über die vertraglich vereinbarte Neuverhandlung des obgenannten Prozentsatzes infolge der Entgelterhöhung waren nicht aktenkundig.
Verrechnungsmodalität
Im Hinblick auf die Verrechnung beider Vergütungen stellte die Kontrollabteilung fest, dass hinsichtlich der Akontierung des 15 %-Anteiles
vom vertraglich festgelegten Modus abgegangen worden war. So ist
nicht wie vorgesehen 1/12 des 15 %-Anteiles der im Vorjahr sondern
sind 15 % von den monatlich tatsächlich eingegangen Geldern aus
Organstrafverfügungen verrechnet worden. Hierzu teilte die MA IV mit,
dass dieser Vertragspunkt im Rahmen der derzeit laufenden Aktualisierung des Überwachungsvertrages der bisher gehandhabte Praxis angepasst werden soll.
Jahresabrechnungen
Des Weiteren wurden die Jahresabrechnungen der Firma betreffend die
Jahre 2006 bis 2008 geprüft und dabei festgestellt, dass im Jahr 2006
von der Stadtgemeinde Innsbruck € 4.023,20 zuviel ausbezahlt worden
sind. Laut Stellungnahme der MA IV sei der angesprochene Betrag bei
der Zahlung im Mai 2009 in Abzug gebracht worden.
Überzahlungen
Abgabenschuldner
Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung die vom Referat „Kurzparkzonenstrafen“ mtl. im Nachhinein erstellten Aufstellungen der Jahre 2006
bis 2008 einer näheren Prüfung unterzogen. Hierbei wurde festgestellt,
dass die mtl. Summe der bezahlten Organstrafverfügungen nicht der
mtl. vom Referat bekannt gegeben Anzahl der Organmandate entsprochen hat.
Zl. KA 06013/2009
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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