Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 08-Juni-geschwaerzt.pdf
- S.39
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- 545 -
Beschluss (einstimmig):
in
in
Der von GR Dipl.-Ing. Sprenger eingebrachte dringende Antrag (Seite 543) wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
40.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzungen des Gemeinderates am 21.2.2013 und 16.5.2013
40.1
I-OEF 69/2013
Maßnahmen im Rahmen von Todesfällen bestimmter Personen
des öffentlichen Lebens der Landeshauptstadt Innsbruck (GR
Mag. Abwerzger)
GR Federspiel: Ich beantrage die
Zuweisung an den Stadtsenat zur Vorberatung.
GR Grünbacher: Zu berücksichtigen ist ein
wichtiger Punkt, nämlich die Zustimmung
der Angehörigen. Es gibt Fälle, bei denen
diese eine Veröffentlichung nicht wollen.
Eine Automatisierung ist daher nicht empfehlenswert. Ich würde das einschränken,
da das in manchen Fällen als pietätlos empfunden werden könnte.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Den ersten
Absatz des Antrages könnte man im Prinzip
annehmen. Das ist eine organisatorische
Maßnahme.
Wir schalten nicht immer selbst eine Parte.
Wenn die Anzeige dann in einer Tageszeitung steht ist dies offiziell. Wenn wir als
Stadt Innsbruck eine Parte schalten oder
wenn wir es in der Tiroler Tageszeitung (TT)
veröffentlichen, kann man durchaus die
Mitglieder des Gemeinderates zeitgleich
informieren. Ich bekomme das in meinem
Büro vorgelegt und kann das auch weiterleiten. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne.
Für den zweiten Punkt des Antrages kann
ich natürlich keine Sorge tragen, denn die
Bürgermeisterin kann kein Mitglied des
Stadtsenats dazu verpflichten. Wir versuchen, uns immer abzustimmen. Ich erinnere
GR-Sitzung 13.6.2013
nur an das Begräbnis des wirklich hochdekorierten Intendanten Helmut Wlasak. AltBgm. Niescher, Alt-GR Ing. Krulis und ich
als Bürgermeisterin waren dort. Wir waren
die einzigen Vertreter der Stadt Innsbruck
und des Landes Tirols.
Das heißt, jemanden zu verpflichten, das ist
nicht möglich. Daraus ergibt sich der
Punkt 3. Als Vorsitzende kann ich die Entsendungen nicht schriftlich festhalten lassen
und unter dem Tagesordnungspunkt Totengedenken bekanntgeben. Wenn es der Fall
war, dass jemand dort die Stadt Innsbruck
vertreten hat, kann das erwähnt werden.
Hier eine Maßregelung einzuführen, das
halte ich für unwürdig! Ich versuche immer
wieder - ich nehme jetzt auch diesen Anlass
- die Bitte an die Gemeinderäte zu richten,
nicht nur an Begräbnissen, sondern bei allen öffentlichen Einladungen und Auftritten
die Stadt Innsbruck zu vertreten. Nehmen
Sie in verstärktem Maße teil! Das trifft natürlich sehr oft auf ein Wochenende, keine
Frage, denn das sind sehr viele traditionelle
Veranstaltungen.
Sehr oft, sehr einsam - hier darf ich auch
StR Gruber hervorheben -, treffen wir uns
bei solchen Anlässen. Bei Sportveranstaltungen trifft man Bgm.-Stellv. Kaufmann
und auch andere, die sehr tätig sind und
sich einsetzten. Deshalb ist das ein allgemeiner Aufruf und vielleicht sollte man das
immer wieder tun! Wichtig ist schon, dass
ein Mitglied des Gemeinderates bei solchen
Anlässen dabei ist. Von den Betroffenen
wird es als eine Auszeichnung empfunden,
auch wenn man das selbst eventuell gar
nicht so wahrnimmt. Es gehört auch zur
Entwicklung des neuen Bildes der GemeinderätInnen, die die Stadt Innsbruck repräsentieren. Man vertritt sich dort ja nicht
selbst, sondern die Stadt Innsbruck.
Deshalb ist es vielleicht doch gut, diesen
Antrag im Stadtsenat zu behandeln. Ich
unterbreite einen Vorschlag, wie wir künftig
vorgehen können. Aber bitte entbinden Sie
mich von diesem Punkt 3. des Antrages,
nämlich der Maßregelung.
GR Federspiel: Ich bin mit dieser Vorgangsweise auf jeden Fall einverstanden.
Deshalb habe ich auch den Antrag gestellt,
diesen Antrag im Stadtsenat zur Vorberatung zu behandeln. Auch wenn der Punkt 1.
des Antrages jetzt angenommen wird! Ich