Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 08-Juni-geschwaerzt.pdf
- S.41
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Aufrechnungsschlüssel zwischen den Förderungen der Gemeinderatsparteien und
den Wahlwerbungskosten aussieht. Es sollte keine eine neue Auszahlungsmodalität
erfunden werden, die hier nicht hingehört.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Der Antrag
wurde als "Misstrauensantrag gegen den
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss" betitelt.
GR Ofer: Das ist ein Misstrauen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: GR Ofer, ich
würde bitten, sich an das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zu halten. Einen Misstrauensantrag behandeln wir
in diesem Gemeinderat nicht. Es gibt verschiedene Diktionen zu den Anträgen. Ich
bitte Sie, das seriös zu behandeln, denn
das kann man nicht so nebenbei machen.
GR Grünbacher: Wenn jede Fraktion, die
mit einer Bestimmung im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) oder mit
einem Gemeinderatsantrag nicht einverstanden ist, jeweils einen Misstrauensantrag
stellen würde, dann hätten wir wirklich einiges zu tun. Das würde der Reputation auch
nicht gut tun.
Ich bin überzeugt, dass diese Bestimmungen nicht der Überzeugung der INN-Piraten
entsprechen. Das mag so sein und das
nehme ich auch zur Kenntnis. Nehmt auch
zur Kenntnis, dass wir noch 39 andere Mitglieder im Gemeinderat sind und diese
schlichtweg demokratisch entschieden haben. Es gibt natürlich Gründe, warum das
so ist. Wir hätten sonst das Problem, dass
Fraktionen mit zehn und elf Personen, das
für diese einzeln ausbezahlt bekommen.
Daher geht das immer auf die auszahlende
Gruppe und nie auf die Einzelpersonen.
Das ist nicht nur in der Verordnung geregelt,
sondern man ist lange davor in der Stadtrechtsreformkommission (StRRK) immer
einstimmig davon ausgegangen. Jetzt die
Sache über einen Misstrauensantrag einzubringen, erachte ich verbal wirklich für "brutal". Das ist völlig aus der Luft gegriffen.
(GR Federspiel: Das hat er nicht verstanden.)
Es ist nicht möglich, einen Misstrauensantrag gegen den Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss einzubringen,
weil dieser nichts anderes getan hat, als die
GR-Sitzung 13.6.2013
Verordnung zu formulieren. Dies erfolgte
auf Grund einer Zuweisung eines Antrages
des Gemeinderates. Daher müsste es richtigerweise ein Misstrauensantrag an den
Gemeinderat sein. Diesen sollte man in
einer adäquaten Form formulieren. Wir können uns alle auflösen, wenn das die INNPiraten möchten.
So etwas sollte man aber sinnvoll beantragen, und nicht über das Fenster eines Misstrauensantrags formulieren. Ich bitte, ein
wenig respektvoller mit diesem Gremium
umzugehen.
StR Mag. Fritz: Ich kann mich nahtlos der
Wortmeldung von GR Grünbacher anschließen. Ich muss zur Verteidigung des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses und seiner Vorsitzenden sagen, dass dieser nicht seine Befugnisse
überschritten hat. Die Vorsitzende hätte
sonst einschreiten müssen bzw. sollen. Der
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss hatte den Auftrag, einen Entwurf
für eine Neuverordnung vorzulegen, wie
diese Sache zu regeln ist.
Der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss hat dies gemacht und der
Gemeinderat hat per Beschluss eine Verordnung erstellt.
Da hat der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss weder seine Befugnisse überschritten, noch ein Vertrauen
missbraucht. Der Rechts-, Ordnungs- und
Unvereinbarkeitsausschuss hat seinen Auftrag erfüllt. Im Übrigen kann jeder Ausschuss, wenn er den Auftrag hat, einen Akt
zu bearbeiten, auch darüber hinaus denken
und Zusätze in seinen Antrag an den Gemeinderat verfassen. Wenn sich dafür eine
Mehrheit findet und der Gemeinderat spricht
sich auch mehrheitlich dafür aus, ob dieses
Weiterdenken, das in einen Entwurf gemündet hat, die Zustimmung findet, dann ist
das so.
Auch nur ansatzweise davon zu sprechen,
dass ein Ausschuss seine Befugnisse oder
seinen Auftrag überschritten hätte, weil er
sich etwas gedacht und einen Entwurf als
Antrag in den Gemeinderat gebracht hat, ist
schlicht und einfach absurd. Das ist mit Verlaub schwachsinnig. Den letzten Ausdruck
nehme ich zurück, bevor ich einen Ordnungsruf bekomme.