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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 08-Juni-geschwaerzt.pdf

- S.49

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- 555 -

elf Standorte drei Sportwetten-Ketten zuzuordnen (5, 4 und 2 Standorte), 6 Standorte
sind Cafés/Bars zuzuordnen, einer ist eine
Tankstelle, bei den beiden restlichen
Standorten handelt es sich um ein "Casino"
im Stadtteil Pradl sowie um ein im Stadtteil
Rossau befindliches Etablissement.
Im Jahr 2011 tauchte medial sogar der
Vorwurf auf, die Stadt Innsbruck verdiene
an illegalem Glücksspiel. Im Österreichischen Rundfunk (ORF)-Tirol wurde dazu
berichtet: "In ganz Tirol sollen rund
1.500 illegale Glückspielautomaten stehen.
Hunderte Millionen Euro verdienen die Betreiberinnen bzw. Betreiber daran, und
müssen dafür Vergnügungssteuer zahlen,
so auch in der Stadt Innsbruck. Den Vorwurf, dass sich die Stadt Innsbruck an illegalem Glücksspiel bereichere, weist Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer aber zurück. (…) Im
Tiroler Vergnügungssteuergesetz ist ausdrücklich festgehalten, dass jemand, der
seinen Umsatz illegal erwirtschaftet, steuerlich nicht besser gestellt sein darf, als jemand, der bzw. die legal arbeitet."
Die Frau Bürgermeisterin wird daher ersucht, nachfolgende Fragen zu beantworten:
1.

Wie hoch waren, in absoluten Zahlen,
jene Anteile an den Einnahmen aus der
Vergnügungssteuer, die aus der Besteuerung von nach § 19 Abs. 1 lit. c
und d Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 verbotenen Glücksspielautomaten und anderen Glücksspielformen stammten jeweils in den Jahren 2002 bis 2012?

2.

Welchen prozentuellen Anteil machten
die in Frage 1. genannten Einnahmenanteile in den Jahren 2002 bis 2012
jeweils an den Gesamteinnahmen aus
der Vergnügungssteuer aus?

3.

Um wie viele Glücksspielautomaten
bzw. sonstige Anlagen nach § 19
Abs. 1 lit. c und d Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 handelte es sich, für
die in den Jahren bis 2002 bis 2012 jeweils Vergnügungssteuer entrichtet
wurde?

4.

Auf wie viele Standorte verteilten sich
im Jahr 2012 jene Glücksspielautomaten bzw. sonstige Anlagen nach § 19

GR-Sitzung 13.6.2013

Abs. 1 lit. c und d Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003, für die Vergnügungssteuer entrichtet wurde?
5.

Wie viele der in Frage 4. angeführten
Standorte waren jeweils den einzelnen
Stadtteilen zuzuordnen?

Mag. Abwerzger, Kunst, Gregoire, Ebner,
Dengg und Federspiel, alle e. h.
43.3

Zuteilung von Mietwohnungen,
bezüglich derer die Stadt Innsbruck ein Vergaberecht besitzt
(GR Kunst)

GR Kunst: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgende Anfrage:
Auf Grund der kulturellen Diversitäten und
in nicht wenigen Fällen fehlender Integrationsbemühungen von Zugewanderten
kommt es im Bereich von Wohnanalagen im
Stadtgebiet nach wie vor immer wieder zu
Auseinandersetzungen, soziale Brennpunkte entstehen. Auch die Stadt Innsbruck
vergibt seit langem Wohnungen an Zuwanderer, sei es solche mit oder ohne österreichische Staatsbürgerschaft.
Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist,
dass sich die Lage für die einheimischen
Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungswerber zunehmend schwierig gestaltet, obwohl die Stadt Innsbruck die Hebel, Missstände abzustellen in der Hand hätte, wie
die damals zuständige StRin Dr.in PokornyReitter in einer Meldung des RathausMedienservice vom März 2010 freimütig
zugab: "Die Stadt Innsbruck hat über fast
40 % aller Innsbrucker Mietwohnungen, das
sind 15.000 Wohnungen, das Vergaberecht
inne. Damit spielt die Stadt Innsbruck eine
zentrale und wichtige Rolle, so Wohnungsstadträtin Dr.in Pokorny-Reitter im Rahmen
einer Pressekonferenz am Donnerstag.(…)
Gerade angesichts der hohen und noch
steigenden Wohnungspreise am privaten
Wohnungsmarkt von über € 10,-- pro Quadratmeter (exklusive Betriebskosten) komme
diesen leistbaren, städtischen Projekten
weiterhin eine große Bedeutung zu, so die
Wohnungsstadträtin. Sie verwies dabei
auch auf das durchschnittlich sehr niedrige
Einkommen der knapp 2.000 vorgemerkten
Wohnungswerberinnen bzw. Wohnungs-