Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_10_07_2014_gsw.pdf
- S.2
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-2-
dung des Baurechtszinses aufzunehmen,
wird die Wohlmeinung ausgesprochen.
4.
I-RA 55/2011
Stadt Innsbruck, Verkauf einer
Fläche aus Grundstück 1813, vorgetragen in EZ 815, Grundbuch 81125 Pradl, im Ausmaß von
ca. 1.520 m2 an die Elektro- und
Radio-Großhandlung ElektroKontakt Hausberger GmbH, Neugestaltung der Parkplatzsituation
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.07.2014:
1.
d) Die Firma Elektro- und RadioGroßhandlung Elektro-Kontakt
Hausberger GmbH räumt der Stadt
Innsbruck an der kaufgegenständlichen Teilfläche ein Vorkaufsrecht
für alle Veräußerungsarten ein, wobei Übereignungen im Familienkreis
den Vorkaufsfall nicht auslösen.
Die Stadt Innsbruck verkauft der Firma
Elektro- und Radio-Großhandlung
Elektro-Kontakt Hausberger GmbH die
im vorliegenden Lageplan dargestellte
Fläche aus Grundstück 1813, KG
Pradl, im Ausmaß von ca. 1.520 m2 zu
folgenden Konditionen:
2.
5.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses
Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.
I-RA 138/2014
Stadt Innsbruck, Einräumung eines Baurechtes auf einer Teilfläche der Grundstücke 2493/1,
2493/3 und 2493/4, allesamt
KG Hötting, im Ausmaß von ca.
15.447 m2
Beschluss (einstimmig):
a) Der Kaufpreis beträgt """ """""""""""""""""""""".
Antrag des Stadtsenates vom 09.07.2014:
b) Die Firma Elektro- und RadioGroßhandlung Elektro-Kontakt
Hausberger GmbH verpflichtet sich
zu einer Nachbesserung des Kaufpreises für den Fall, dass die Liegenschaft nicht mehr als Parkplatz
genutzt und einer höherwertigen
Widmung zugeführt (z. B. bebaut)
wird. Die Nachzahlung entspricht
der sich aus der geänderten Nutzung ergebenden Differenz des
Liegenschaftswertes. Die Nachzahlungspflicht gilt ohne zeitliche Befristung.
1.
Die Stadt Innsbruck räumt """""""""""" """""
"""""""""" auf einer Teilfläche der Grundstücke 2493/1, 2493/3 und 2493/4, allesamt KG Hötting, im Ausmaß von ca.
15.447 m2, auf welchem sich der Campingplatz befindet, ein Baurecht auf die
Dauer von 60 Jahren ein. Baurechtszweck ist der Betrieb eines Campingplatzes. Das genaue Flächenausmaß
ergibt sich aus der noch zu erstellenden Vermessungsurkunde und bildet
das dort festgelegte Flächenausmaß
den genauen Vertragsgegenstand.
2.
Der Baurechtszins ergibt sich analog
zum derzeit bestehenden Bestandvertrag zwischen """""""""""""" """"""""""""""" und der
Stadt Innsbruck vom 14.04.2009 und
beträgt derzeit jährlich € 43.560,-(€ 2,82/m2) und ist der Baurechtszins
wertgesichert zu leisten.
3.
Sämtliche Kosten, wie die Vermessungskosten, die Vertragserrichtungskosten, die Grundstückseintragungskosten, die Beglaubigungskosten und
dergleichen gehen zu Lasten von """""""""""""
"""""""""""""""" bzw. sind sämtliche Kosten der
Stadt Innsbruck zu ersetzen.
c) Die Stadt Innsbruck ist berechtigt,
den gesamten Parkplatz auf der
Liegenschaft Anton-Eder-Straße
Nr. 21 von Montag bis Freitag jeweils von 19:00 Uhr bis zum Folgetag um 07:00 Uhr, an den Wochenenden ab Samstag 13:00 Uhr bis
Montag 07:00 Uhr und an Feiertagen vom Vortag ab 19:00 Uhr bis
zum Folgetag um 07:00 Uhr als öffentlichen Parkplatz zu nutzen. Dieses Recht der Stadt Innsbruck wird
als Dienstbarkeit im Grundbuch sichergestellt.
GR-Sitzung 10.07.2014