Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_10_07_2014_gsw.pdf
- S.16
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3. Anzahl und Funktion des Personals sind individuell nach den Grundsätzen des Vereines
festzusetzen. Der Verein beschäftigt zu Ertüllung seiner Ziele zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses für das Tages-Therapie-Zentrum Pradl folgendes Personal:
Personal
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.!?G~!..I?.PGKS -" 8.5 Woch.nltl.lnd.n
Haushaltshilfe / 3.5 Woc;h.rutl.lnd.n
Mag. rer. nat./4,5 Woch.rutl.lnd.n
S~Tme Be.!!~~
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Summe Leitung
Wesentliche Änderungen im Personalstand oder in der Funktion des Personals sind
einvernehmlich festzulegen . Ausgeschlossen davon sind jene Personen, deren
Personalkosten namentlich von anderen Fördergebern getragen werden .
111. Verwendungszweck, Auszahlung :
1.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, abweichende Vereinbarungen sind in begründeten
Fällen möglich. Jeweils im Dezember des Vo~ahres ist um die Auszahlung der Subvention
für das nächste Jahr schriftlich anzusuchen.
2.
Die Auszahlung der genannten Förderung ertolgt vierteljährlich. Der erste Förderteilbetrag im
Kalenderjahr wird jeweils bis spätestens 31 . Jänner ausbezahlt, die weiteren
Förderteilbeträge werden ab dem 2. Quartal jeweils im Vorhinein zu Quartalsbeginn
ausbezahlt.
IV. Tätigkeitsbericht, Abrechnung :
1.
Der Verein verpflichtet sich zum Nachweis der Verwendung der Subvention den
Jahresabschluss bzw. eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung der Stadt Innsbruck für
jedes Kalenderjahr jeweils bis spätestens 31.5. des Folgejahres vorzulegen. Der
Tätig keitsbericht ist innerhalb des ersten Halbjahres des auf das Geschäftsjahr folgenden
Ka lenderjahres vorzulegen.
2.
Beide Vertragsparteien sind bereit, nach vorhergehender Terminvereinbarung für
Besprechungen , die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehen, zu Vertügung zu
stehen. Der Verein verpflichtet sich dazu binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe des
Term inwunsches durch die Stadt Innsbruck.
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