Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_14.07.2016gsw.pdf
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Insbesondere wird die Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft, beauftragt, das Risikomanagement auf
der Kreditseite aufzubauen. Dazu
wird sie unter Einbeziehung des Anlagebeirates ein Konzept erarbeiten,
welches dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
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Mit diesen Beschlüssen wird der bisherige Beschluss des Gemeinderates
vom 18.12.2014 (ZI. IV 3142/2014)
hinsichtlich der teilweisen Finanzierung des Straßen- und Regionalbahnprojektes durch Direktdarlehen
des Gestellungsbetriebes abgeändert.
Die Direktdarlehen des Gestellungsbetriebes stehen somit für andere
Projekt(zwischen)finanzierungen zur
Verfügung.
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Die Finanzierung des Vorhabens ist
nicht maastrichtschädlich und liegt innerhalb der Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes.
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Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, erhält den Auftrag, für
alle anderen notwendigen und für das
Projekt nützlichen Erklärungen, Veranlassungen usw. zu sorgen. Insbesondere sind davon die aufsichtsbehördliche Genehmigung sowie die
aus den Empfehlungen der KCW
GmbH resultierenden Maßnahmen
umfasst.
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Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, erhält als IVBClearingstelle den Auftrag und die
Ermächtigung, zusammen mit dem
Projektdurchführungsvertrag zeitgleich den Straßenbenützungsvertrag
zwischen der Stadt Innsbruck und der
IVB zu finalisieren sowie den Projektund Syndikatsvertrag zwischen Land
Tirol, Stadt Innsbruck und Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) mit einer
Klarstellung zu ergänzen.
und der Landeshauptstadt Innsbruck muss
in Abänderung von Punkt 1.02 D auf ein
eigenes Kreditverrechnungskonto erfolgen. Eine Überweisung von Teilbeträgen
auf andere Konten der Stadt Innsbruck
wird untersagt, ebenso eine Überweisung
auf Konten von Gesellschaften bzw. Unternehmen, die von der Stadt Innsbruck
beherrscht werden, soweit es sich nicht
um eine Vergütung von Leistungen gegen
Rechnungslegung handelt.
Kunst, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen):
Der Ergänzungsantrag von RUDI und FPÖ
wird abgelehnt.
5.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
5.1
IV 7395/2016
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.06.2016:
Gemäß § 44 des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) unterstützt die Stadtgemeinde Innsbruck die
Jesuiten Kolleg Immobilien & Co KG für
die Montage eines Mosaiks und für die
Putzausbesserung am Gebäude Universitätsstraße 8 mit einem nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 1.770,--. Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt im Wege der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
5.2
IV 7397/2016
Förderung in der Schutzzone 4 Mühlau
Beschluss (einstimmig):
Ergänzungsantrag von RUDI und FPÖ:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Auszahlung des Kreditbetrags im
Rahmen des Finanzierungsvertrages zwischen der Europäischen Investitionsbank
GR-Sitzung 14.07.2016
Antrag des Stadtsenates vom 29.06.2016:
Gemäß § 44 des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) unterstützt die Stadtgemeinde Innsbruck
"""""""""""""""""""" """""""""""""""""""""""""""""""" für die Fassaden-