Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 08-Kurzprotokoll_15.10.2015.pdf
- S.3
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4.
vom 26.06.1969 unverändert aufrecht. Ab 01.07.2019 bis 31.12.2039
wird der Baurechtszins für die Fläche
des Grundstücks 776/1 mit jährlich
€ 56.486,16 zuzüglich Indexierung
gemäß Verbaucherpreisindex (VPI)
2010 festgesetzt. Ab 01.01.2010 wird
der zu entrichtende Baurechtszins mit
€ 15,68/m2 und Jahr zuzüglich Indexierung gemäß VPI 2010 festgesetzt.
I-RA 1054/2014
Deponie Ahrental, Zustimmung
seitens der Stadt Innsbruck zur
Abänderung der bestehenden
Bestandverträge durch Abschluss einer 2. Nachtragsvereinbarung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.09.2015:
Hinsichtlich der Baurechtsfläche des
Grundstücks 776/5 im Ausmaß von
4.401 m2 bleibt der Baurechtszins bis
31.12.2039 gemäß Baurechtsvertrag
vom 24.11.2009 unverändert aufrecht. Ab 01.01.2010 wird der zu entrichtende Baurechtszins mit
€ 15,68/m2 und Jahr zuzüglich Indexierung gemäß VPI 2010 festgesetzt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt der
Abänderung der bestehenden Bestandverträge durch Abschluss der vorliegenden
Nachtragsvereinbarungen zu.
5.
I-RA 175/2013
Rathgeber GmbH, Verlängerung
des Baurechtes auf den Grundstücken 776/1, 776/5 und 773/3,
jeweils KG Amras, bis 31.12.2068
Der Baurechtszins für die Baurechtsfläche des Grundstücks 773/3 im
Ausmaß von 450 m2 beträgt einvernehmlich € 15,68/m2 und Jahr. Dieser
Baurechtszins wird gemäß VPI 2010
wertgesichert.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.09.2015:
1.
2.
Die zugunsten der Firma Rathgeber
GmbH auf Grundstück 776/1 (Ende
30.06.2019) und Grundstück 776/5
(Ende 31.12.2039), jeweils KG Amras, bestehenden Baurechte werden
jeweils bis 31.12.2068 verlängert.
Die Stadt Innsbruck räumt der Firma Rathgeber GmbH in weiterer Folge auch auf Grundstück 773/3,
KG Amras, ein Baurecht bis
31.12.2068 ein.
3.
Zum Zwecke eines einheitlichen Baurechtes werden die Grundstücke
776/1, 776/5 und 773/3, jeweils
KG Amras, gemäß Vermessungsurkunde von DI Thurner, GZ 8/14, zu
einem Grundstück zusammengelegt.
In weiterer Folge wird ein Gesamtbaurechtsvertrag mit Übernahme
sämtlicher Rechte und Pflichten aus
den bestehenden Baurechtsverträgen
erstellt. Die bestehenden Verträge
werden zeitgleich mit der Neueinräumung einvernehmlich aufgelöst.
4.
Hinsichtlich der Baurechtsfläche des
Grundstücks 776/1 im Ausmaß von
4.380 m2 bleibt der Baurechtszins bis
30.06.2019 gemäß Baurechtsvertrag
GR-Sitzung 15.10.2015
5.
Sämtliche im Zusammenhang mit der
Verlängerung und Neubegründung
der gegenständlichen Baurechte verbundenen Kosten, Abgaben und
Steuern hat die Firma Rathgeber
GmbH zu tragen.
6.
Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, Referat Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, nähere Details dieses
Rechtsgeschäftes vertraglich zu regeln.